AktuellFeatured

VKU-Gutachten zur Konzessionsvergabe

Berlin (ots) – Der Wettbewerb um Gas- und Stromkonzessionen ist ein wichtiges Element im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat deshalb das Gutachten „Zulässige Kriterien im Rahmen der gemeindlichen Entscheidung über die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträge“ bei dem Energierechtsexperten Professor Johannes Hellermann, Universität Bielefeld, in Auftrag gegeben. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Kommune die Entscheidung über den Gas- und Stromkonzessionspartner grundsätzlich eigenverantwortlich trifft. Dabei kann die Kommune sachlich einleuchtende Gründe, insbesondere das Interesse an verstärkten Steuerungsmöglichkeiten durch ein eigenes Stadtwerk, bei ihrer Auswahlentscheidung zu Grunde legen.

Quellenangabe: "obs/Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)"
Quellenangabe: „obs/Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)“

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Das Gutachten stärkt die Position der Kommunen. Die Politik muss endlich erkennen, dass die aktuell herrschende Rechtsunsicherheit die Konzessionsvergabe behindert. Wir betrachten mit großer Sorge, dass vor allem nach der Novellierung des EnWG im Frühjahr 2011 der rechtssichere Netzerwerb weiter erschwert und Netzübereignungen verweigert werden.“ Der VKU und die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits Änderungen des EnWG gefordert, insbesondere im Hinblick auf die Kriterien bei der Konzessionsvergabe. Diese Vorschläge wurden zwar vom Bundesrat aufgegriffen, sind aber in das weitere Gesetzgebungsverfahren nicht eingeflossen.

Der Trend zur Übernahme von Strom- und Gasnetzen durch Kommunen und kommunale Unternehmen hält unverändert an. Das zeigt die Analyse des Konzessionswettbewerbs der vergangenen Jahre: Seit 2007 gibt es über 60 Stadtwerke-Neugründungen und über 170 Konzessionsübernahmen durch Kommunen und kommunale Unternehmen. Daneben laufen bundesweit noch eine Vielzahl an Strom- und Gasverträgen im Jahr 2015 beziehungsweise 2016 aus.

Jede Kommune muss die Rahmenbedingungen gründlich abwägen, um eine ausgereifte Entscheidung treffen zu können. Eine strategische Partnerschaft oder Kooperation mit benachbarten Stadtwerken ist in vielen Fällen eine sinnvolle Option.

Viele rechtliche Fragen in Bezug auf die Übertragung des Netzes vom Alt- auf den Neukonzessionär, wie die Berechnung des Kaufpreises, der Umfang des gesetzlichen Überlassungsanspruchs sowie die Herausgabe von Netzinformationen sind derzeit aber noch ungeklärt. Der VKU wird die rechtliche Debatte im Interesse der kommunalen Unternehmen weiter begleiten.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.vku.de/recht.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"