Die Arbeitsstättenverordnung, Abkürzung: ArbStättV, dient sowohl der Sicherheit als auch dem Gesundheitsschutz beim Betreiben und Einrichten von Arbeitsstätten. Sie richtet sich an den Arbeitgeber. Er ist in der Pflicht, diese so zu gestalten, dass keine Gefährdung von ihr ausgeht. Weiterhin muss er verbleibende Risiken geringstmöglich halten.
weiterlesen »-
Was Unternehmer und ihre Mitarbeiter über die Arbeitsstättenverordnung wissen sollten
-
Warum regelmäßiges Mitarbeiter-Feedback so wichtig ist
-
Schriftformerfordernis bei Verträgen und anderen Dokumenten
-
Messgeräte für Durchfluss, Massenstrom und Strömungsgeschwindigkeit
-
Wie kann man die echte italienische Kultur in ihre Gerichte einbringen? Hier sind einige einfache Schritte zu beachten!