Vermischtes

Wohnungskauf und WEG-Recht – ein Fall für den Notar

Auch in Berlin ziehen viele Menschen den Kauf einer Wohnung dem Bau des eigenen Hauses vor. Auch als Kapitalanlage eignen sich Wohnungen vorzüglich. Doch manchmal gibt es Unfrieden unter einem Dach – nämlich dann, wenn sich die Eigentümer der Wohnungen eines Hauses nicht einig sind. Viele Streitigkeiten können im Vorfeld durch den Notar vermieden werden.

Pflichten von Eigentümern

2022-06-20-WEG-Recht
Foto: stock.adobe.com khwanchai

Wer in Berlin eine Wohnung kauft, muss diesen Kauf – beispielsweise durch den Notar in Charlottenburg – beurkunden lassen. Doch anders als beim Hauskauf – einer Immobilie, die dem Besitzer dann alleine gehört – entstehen für den potenziellen Käufer einer Wohnung weitere Pflichten durch das WEG-Recht. Das gilt auch finanziell. Beim Hauskauf fallen in der Regel der Kaufpreis und die für den Immobilienkauf relevanten Steuern an. Bei Immobilien nach dem WEG-Recht wird oft ein monatliches „Hausgeld“ bezahlt, das der Instandhaltung der Immobilie und insbesondere auch der Wartung und Pflege des Gemeinschaftseigentums dient.

Dieses Gemeinschaftseigentum macht den Unterschied zum klassischen Hauskauf besonders charakteristisch. Denn beim Kauf eines Einfamilienhauses gibt es keine Flächen, die von anderen Parteien genutzt werden. Bei einer gekauften Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gibt es jedoch gemeinschaftlich genutzte Flächen, die Eigentum der WEG sind. Dazu zählen beispielsweise der Hauseingang, das Treppenhaus, ein Fahrradkeller oder ein Garten.

Streitpunkte vermeiden – durch den Notar

Zwischen den Eigentümern einer WEG kommt es nicht selten zu Streitigkeiten. Soll das Haus energetisch saniert werden? Welche Rückstellungen sollen für Reparaturen oder eventuelle größere Schäden gebildet werden? Welches Unternehmen soll die Hausverwaltung erledigen? – Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum und den unterschiedlichen Interessen der Eigentümer kommen auch Streitigkeiten. Diese sind durch einen professionell und präzise erarbeiteten WEG-Vertrag in vielen Fällen vermeidbar. Der Notar ist nicht nur der Ansprechpartner für den klassischen Kaufvertrag, der bei jedem Haus- und Wohnungskauf obligatorisch ist, sondern auch rund um Verträge, die die WEG-Mitglieder miteinander schließen.

WEG-Versammlung: Protokolle sind unverzichtbar

Die Eigentümer einer WEG-Immobilie treffen sich regelmäßig zu Versammlungen, in denen alles Aktuelle und Wichtige rund um das Haus besprochen wird. Kommt ein neuer Eigentümer hinzu, kann es sein, dass dieser gewisse Entscheidungen und Diskussionen nicht nachvollziehen kann. Ideal ist es, wenn sich der künftige neue Eigentümer anhand der relevanten Protokolle bereits ein Bild von der Immobilie und ihren Besonderheiten machen kann. Dies ist unter Umständen eine ideale Basis, um vom Notar die bestmögliche Beratung rund um das geplante Geschäft zu erhalten. Überhaupt ist Transparenz das beste Mittel, um Streitigkeiten unter den WEG-Partnern ideal zu vermeiden.

Den Termin beim Notar gut vorbereiten

Rund um die Gestaltung von Kaufverträgen und das komplexe WEG-Recht gibt es viele Optionen, die vom Laien nicht leicht zu beurteilen sind. Der Notar kann in diesem Zusammenhang eine wertvolle Unterstützung sein – aber natürlich muss er dazu wissen, welche Wünsche ein künftiger Eigentümer hat. Diese kann er dann passgenau in das jeweilige Vertragswerk integrieren. Er kann natürlich auch bestehende WEG-Verträge genau beurteilen, ob sie den Bedürfnissen eines Kaufinteressenten entsprechen.

Individuelle Beratung durch den Notar ist das A und O – und natürlich auch ein Qualitätsmerkmal, auf das Mandantinnen und Mandanten unbedingt achten sollten.

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Ein Kommentar

  1. Nachdem wir uns dazu entschieden haben, die Wohnung zu verkaufen, kam es zu gewissen Problemen. Diese waren durch genau das Beispiel vom Text dargestellt: Das Haus sollte saniert werden. Wir haben dann einen Notar zu Ratschlag gezogen und alles lief zum Glück gut.

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