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Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden – Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung?

Hamburg – Jede zweite Ehe in Deutschland scheitert und es folgt die Scheidung. Doch was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Die Finanzierung des Objektes ist noch nicht abgeschlossen und es soll nicht verkauft werden. „In diesem Fall haben die Geschiedenen drei Möglichkeiten: Ein Partner übernimmt die Immobilie, sie wird geteilt oder vermietet“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

1. Ein Partner nimmt die Immobilie ab

Übernimmt ein Partner das Objekt, so muss er zukünftig auch die gesamte finanzielle Belastung des Hauses tragen. Ist dieser schon vorher der Hauptverdiener in der Ehe gewesen, stellt die Weiterfinanzierung eher kein Problem dar. Eine weitere Möglichkeit: Eine Partei übernimmt die gesamte Finanzierung und erhält im Gegenzug vom anderen Partner eine Art Familiendarlehen für eine bestimmte Zeit. Auch diese Lösung ist nur realisierbar, wenn der andere leistungsfähig genug ist. „Für den Fall, dass keiner der Beiden allein für die Weiterfinanzierung sorgen kann, bleiben zwei Wege: Eine Verringerung der Tilgungsraten oder der an der Immobilie interessierte Partner sucht die kommunale Wohngeldstelle auf“, rät Scharfenorth. Bei einer Wohngeldstelle kann er einen zwölfmonatigen Lastenzuschuss erhalten, der einen Teil der Finanzierung abdeckt. Die Höhe ist abhängig von den sonstigen Vermögen- und Einkommensverhältnissen.

2. Die Teilung

Handelt es sich bei der Immobilie um ein Zweifamilienhaus, lässt sich die Immobilie teilen. Als Zwei-Parteien-Objekt steht normalerweise einer Fortsetzung der Finanzierung nichts im Wege. Verkauf, Vermietung oder Eigenbedarf – Die Partner entscheiden selbst, was sie mit ihrer Hälfte machen. Die Immobilie wird im Grundbuch geteilt und jeder trägt somit die reduzierten Monatsraten selbst. Ein Wertausgleich findet statt, wenn eine Haushälfte einen höheren Wert aufweist. Dieser Prozess ist dann Teil des Scheidungsverfahrens.

3. Die Vermietung

Schlussendlich gibt es die Möglichkeit der Vermietung, wenn die finanzielle Belastung die Selbstnutzung des Objektes nicht erlaubt. Zwar ist dies mit dem Auszug verbunden, kann aber gerade bei Häusern oder Wohnungen, die eine Wertsteigerung versprechen, finanziell attraktiv sein.
Bei einer Trennung oder Scheidung hängt die Baufinanzierung, und damit der Verbleib eines Partners, von der Beziehung der Betroffenen ab. Im Scheidungsverfahren findet ein Finanzausgleich statt, der die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Deshalb ist eine Weiterfinanzierung häufig zu retten. Zum Verkauf sollte es nur kommen, wenn keiner im trauten Heim bleiben möchte. Wer bereits früh an die nahende Umschuldung seines Darlehens denkt und nicht bequem auf das Angebot der Hausbank vertraut, der kann mit einem Vergleich bei der Anschlussfinanzierung viel Geld sparen. Interessierte vergleichen ihre Optionen schnell und einfach auf Baufi24.de (https://www.baufi24.de/anschlussfinanzierung/).

Quelle: Baufi24 GmbH

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