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Apotheker begrüßen Forderung des Sachverständigenrats nach Medikationsmanagement

Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung des Gutachtens 2014 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erklärt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:

Quellenangabe: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"
Quellenangabe: „obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände“

„Es ist sehr gut, dass der Sachverständigenrat sich in seinem Gutachten mit Perspektiven zur bedarfsgerechten und ländlichen Versorgung auseinandersetzt. Die Gutachter fordern insbesondere ein Medikationsmanagement von Apothekern in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, um die Compliance der Patienten zu verbessern und unerwünschten Arzneimittelereignissen vorzubeugen. Der Sachverständigenrat unterstützt damit eines der zentralen versorgungspolitischen Projekte der Apothekerschaft. Das freut mich und bestätigt, wie wichtig dieses Vorhaben ist.

Ganz anders einzuschätzen ist jedoch die Forderung nach mehr Preiswettbewerb bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Gutachter verkennen dabei die besondere Rolle der Apotheken: Apotheker sind keine Händler von Produkten, sondern haben einen gesetzlichen Auftrag zur Arzneimittelversorgung. Die Apothekendichte liegt unter dem europäischen Durchschnitt; die Ausgaben der Krankenkassen für alle 20.000 Apotheken mit ihren 150.000 Beschäftigten liegen bei lediglich 2,3 Prozent der GKV-Gesamtausgaben.

Weitere Deregulierung wäre also die Lösung für ein Problem, das es gar nicht gibt: Mit dem Festhonorar von 8,35 Euro pro verordnetem Arzneimittel wird doch gerade die Versorgungssicherheit der Patienten in ländlichen Regionen gestärkt. Wer für flexible Preise bei Arzneimitteln auf Rezept plädiert, nimmt eine Benachteiligung von kranken Patienten sowie eine Ausdünnung der Versorgungsstrukturen in Deutschland billigend in Kauf.“

Quelle: ots

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