Digitales Marketing

Datenschutz im Newsletter-Marketing

Newsletter gehören zu den effizientesten Werkzeugen, um Kundinnen und Kunden regelmäßig zu erreichen – vorausgesetzt, sie werden richtig eingesetzt. Genau hier liegt aber auch die Herausforderung: E-Mail-Marketing betrifft fast immer personenbezogene Daten und berührt damit direkt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weitere rechtliche Vorgaben. Schon kleine Versäumnisse bei Einwilligungen, Informationspflichten oder Abmeldemöglichkeiten können dazu führen, dass eine an sich sinnvolle Marketingmaßnahme rechtlich angreifbar wird.

Für Betriebe bedeutet das: Newsletter-Marketing braucht eine saubere organisatorische und technische Grundlage. Wer den Datenschutz nicht als lästige Pflicht, sondern als Qualitätsmerkmal versteht, stärkt sogar das Vertrauen in die eigene Marke. Denn ein klarer Umgang mit Daten zeigt Professionalität – und schützt gleichzeitig vor Beschwerden, unnötigen Konflikten oder behördlichen Prüfungen.

     
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Ohne passende Erlaubnis kein Versand

Der Versand von Newslettern ist in der Regel Werbung per E-Mail. Damit ist er datenschutzrechtlich nicht „einfach so“ zulässig, sondern setzt eine tragfähige Rechtsgrundlage voraus. Die DSGVO nennt in Artikel 6 mehrere Möglichkeiten, personenbezogene Daten rechtmäßig zu verarbeiten. Für Newsletter ist in der Praxis vor allem die Einwilligung der Empfängerinnen und Empfänger relevant.

Wichtig: Eine Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein. Vorangekreuzte Kästchen oder versteckte Zustimmungserklärungen sind nicht geeignet. Gerade im Newsletter-Kontext zählt nicht nur, dass jemand seine E-Mail-Adresse irgendwo eingegeben hat, sondern dass diese Person konkret dem Erhalt der E-Mails zugestimmt hat.

Zusätzlich zum Datenschutzrecht spielt im Hintergrund auch das Wettbewerbsrecht (Belästigung durch Werbung) eine Rolle. Deshalb wird Newsletter-Marketing bei Unternehmen besonders streng bewertet – und die Anforderungen an Nachweisbarkeit und Transparenz sind hoch.

Einwilligung und Double-Opt-In

Der zentrale Punkt im Newsletter-Datenschutz ist die Frage: Kann der Betrieb beweisen, dass die Person wirklich zugestimmt hat? Genau an dieser Stelle kommt das Double-Opt-In ins Spiel. Dabei wird eine Anmeldung erst wirksam, wenn die Person eine Bestätigungs-E-Mail erhält und den darin enthaltenen Link anklickt.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beschreibt das Double-Opt-In als notwendigen doppelten Einwilligungs-Nachweis für Newsletter, wenn Werbung ausgespielt wird.

Das Double-Opt-In ist deshalb so wichtig, weil es Manipulation verhindert. Ohne dieses Verfahren könnte jede beliebige Person fremde E-Mail-Adressen anmelden, was zu Beschwerden und Abmahnrisiken führen würde. Gleichzeitig hilft es Betrieben dabei, die eigene Nachweispflicht zu erfüllen.

In der Praxis sollten Betriebe die Anmeldung protokollieren (z. B. Datum/Uhrzeit, IP-Adresse, Text der Einwilligung, Quelle/Anmeldeformular). Wer mit einem Versanddienstleister arbeitet, sollte darauf achten, dass diese Protokolle exportiert und dokumentiert werden können.

Datenschutzerklärung, Inhalte, Transparenz

Newsletter sind nicht nur eine Frage von „Opt-In oder nicht“. Schon bei der Anmeldung müssen Personen verständlich informiert werden, was mit ihren Daten passiert. Dazu gehören insbesondere:

  • wer verantwortlich ist (Unternehmen, Kontaktmöglichkeit)
  • wofür die Daten genutzt werden (Newsletter, ggf. Werbung/Angebote)
  • wie lange Daten gespeichert werden
  • ob Dienstleister eingesetzt werden
  • welche Rechte Betroffene haben (Auskunft, Löschung, Widerruf etc.)

Diese Pflichten sind nicht nur Formalität. Wer seine Abonnentinnen und Abonnenten sauber informiert, reduziert Missverständnisse und senkt die Wahrscheinlichkeit von Beschwerden. Außerdem schützt eine saubere Datenschutzerklärung davor, dass die Einwilligung später als unwirksam angesehen wird.

Gerade bei Formularen ist wichtig, dass Einwilligungstext und Datenschutzhinweis nicht irgendwo im Kleingedruckten verschwinden. Eine kurze Erklärung direkt am Anmeldefeld, ergänzt durch einen Link zur Datenschutzerklärung, ist der Standard, den Betriebe erfüllen sollten.

Tracking, Öffnungsraten & Klicks

Viele Newsletter-Systeme messen automatisch, ob E-Mails geöffnet wurden oder welche Links geklickt werden. Technisch passiert das häufig über Zählpixel (1×1 Pixel) oder individuelle Tracking-Links. Datenschutzrechtlich ist das ein sensibler Bereich, weil solche Auswertungen das Verhalten einzelner Empfängerinnen und Empfänger analysieren können.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht weist in seiner „Aktuellen Kurz-Information 1“ ausdrücklich darauf hin, dass eine Newsletter-Einwilligung nicht automatisch Tracking-Technologien umfasst und dafür häufig eine separate Einwilligung nötig ist (siehe Punkt 3/6; Verweis auf § 25 TTDSG).

Für Betriebe heißt das: Wer Tracking nutzt, sollte nicht nur „Newsletter-Einwilligung“ abfragen, sondern transparent zwischen Versand und Auswertung/Tracking unterscheiden. Aus strategischer Sicht kann es sinnvoll sein, zwei Newsletter-Versionen zu ermöglichen: eine mit Tracking (für Auswertungen) und eine ohne Tracking (für datensensible Zielgruppen).

Dienstleister, Auftragsverarbeitung und Tool-Wahl

Nur wenige Betriebe versenden Newsletter vollständig über eigene Server. Meist wird ein externer Dienstleister eingesetzt. Das ist zulässig, aber es bringt Pflichten mit sich. Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Außerdem muss geprüft werden, ob Daten in Drittstaaten verarbeitet werden und welche Garantien dann gelten.

Neben Datenschutzfragen spielt dabei auch eine sehr praktische Komponente eine Rolle: Newsletter-Systeme unterscheiden sich erheblich in Funktionen, Protokollierung, Einwilligungsverwaltung, Exportmöglichkeiten und Optionen für Tracking-Einwilligungen. Deshalb sollte die Tool-Auswahl nicht nach Bauchgefühl erfolgen, sondern nach Kriterien wie Datenschutzfunktionen, Bedienbarkeit, Skalierbarkeit und Transparenz.

Bei der Auswahl eines geeigneten Newsletter-Systems sind Unternehmen grundsätzlich ungebunden – wichtig ist jedoch, dass die gewählte Lösung datenschutzkonform betrieben werden kann.

FAQ: Datenschutz im Newsletter-Marketing
1) Ist Double-Opt-In beim Newsletter Pflicht?
Es ist das gängige und von Datenschutzbehörden als rechtssicher eingeordnete Verfahren, weil Betriebe damit die Einwilligung nachweisen können.
2) Darf ich Newsletter an Bestandskunden ohne Einwilligung schicken?
Unter engen Voraussetzungen kann das im Wettbewerbsrecht zulässig sein, aber es bleibt trotzdem datenschutzrechtlich sorgfältig zu prüfen, insbesondere bei Widerspruchsmöglichkeiten und Transparenz.
3) Muss ich im Newsletter immer einen Abmeldelink einbauen?
Ja, eine einfache Abmeldung ist zwingend erforderlich. Sie sollte ohne Login und ohne zusätzliche Hürden möglich sein.
4) Darf ich Öffnungsraten und Klicks messen?
In vielen Fällen nur mit zusätzlicher Einwilligung, da Tracking personenbezogene Auswertungen ermöglicht. Behörden weisen ausdrücklich auf Einwilligungspflichten hin.
5) Was muss in die Datenschutzerklärung bei Newsletter-Versand?
Mindestens Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängerkreis (Dienstleister), Speicherdauer, Widerrufsmöglichkeit sowie Betroffenenrechte und Kontakt zum Verantwortlichen.

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Sven Oliver Rüsche

Sven Oliver Rüsche ist Herausgeber von Business Echo und Gründer des ARKM Online Verlags aus Nordrhein-Westfalen. Er war mehrere Jahre Pressesprecher der Bergischen Familienunternehmer (ASU/BJU). In seinem Verlag ist er für Themen rund um den deutschsprachigen Mittelstand zuständig. Seine persönlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Datenschutz, Unternehmens-PR, Energiewende, Telekommunikation und Internetthemen.

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