Arbeitnehmer haben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach der Lohnfortzahlung ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent vom Bruttoentgelt, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes und seit 1. Januar höchstens 3.097,50 Euro (Vorjahr 3.045) pro Monat.
weiterlesen »Brutto-Falle für Berufsunfähigkeitsversicherte: Beiträge für WWK-Kunden steigen
Berlin – Böse Überraschung zum Jahreswechsel: Der Versicherer WWK hat zum neuen Jahr die Beiträge für Kunden, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen haben, um bis zu 40 Prozent erhöht. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, wieso Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen Prämien einfach erhöhen können und worauf Verbraucher deshalb achten sollten.
weiterlesen »Wofür wird häufig ein Kredit verwendet?
Die Anlässe, einen Kredit zu beantragen, sind vielfältig. Hohe Gas- oder Stromnachzahlungen, eine unerwartete Autoreparatur oder die Klassenfahrt des Nachwuchses - und manchmal kommt sogar alles zusammen. In solchen Situationen ist das monatliche Budget schnell erschöpft.
weiterlesen »Zinsprognose 2018: Optimismus mitbringen
Für Zinssparer bietet das Jahr 2018 einen eher trübseligen Ausblick. Die Leitzinsen bleiben mindestens bis Jahresende auf Rekordtief, die Europäische Zentralbank (EZB) kauft bis September 2018 Anleihen in Milliardenhöhe und diverse Banken verlangen Strafzinsen.
weiterlesen »Kinderpflichten – Haben Eltern ein Recht auf Hilfe im Haushalt?
Köln - Dass Eltern verpflichtet sind, für ihre Kinder zu sorgen, dürfte klar sein. Dass es zumindest angebracht wäre, dass die Kinder dafür einen Beitrag im Haushalt leisten, auch. Aber besteht für sie auch eine gesetzliche Pflicht, daheim mit anzupacken? Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, klärt auf.
weiterlesen »Zeitarbeit – Mehr Lohn als Stammbeschäftigte
Crailsheim - Die gesetzliche Neuregelung beschert vielen Beschäftigten in der Zeitarbeit ab erstem Januar das Recht auf gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftige der Entleihbetriebe. „Die Auswirkungen werden häufig überschätzt“ sagt Andreas Nusko, Geschäftsführer beim Personaldienstleister Franz & Wach.
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