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Was bei der digitalen Buchhaltung zu beachten ist

Offenburg – Zum Jahreswechsel setzen sich Selbstständige und kleine Unternehmen häufig das Ziel, endlich den Überblick über den täglich anfallenden Papierkram zu behalten. Dafür bieten sich besonders digitale Buchhaltungs-Lösungen an. Hier ist jedoch zu beachten, dass bei der Verwendung der Software aktuelle Anforderungen eingehalten werden müssen, damit dem Nutzer am Ende keine bösen Überraschungen drohen.

Besonders einfach wird dies durch eine ausgewiesene GoBD-Konformität. Diese gewährleistet, dass die Software alle „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ befolgt und somit von der Eingabe der Belege bis hin zur Übermittlung der Daten an das Finanzamt bruchlos gesetzeskonform arbeitet. Denn: Wer die Rechnungsstellung ausschließlich mit Office-Programmen wie Word oder Excel erledigt und diese Dateien nicht in einem speziellen Dokumentenmanagementsystem ablegt, verstößt gegen die geltenden GoBD-Regelungen und riskiert hohe Nachforderungen.

Die automatische Buchhaltungssoftware sevDesk arbeitet bereits seit Jahren nach den vorgeschriebenen Grundsätzen. Nun wurde sevDesk durch die Wirtschaftsprüfer der PKF Fasselt Schlage auch offiziell GoBD-zertifiziert und bietet den Nutzern die Möglichkeit, ihr Rechnungswesen nach allen vorgeschriebenen deutschen Standards und Regelungen online zu erledigen. Unübersichtliche und unpraktische Excel-Tabellen gehören damit der Vergangenheit an. Durch die dauerhafte elektronische Aufbewahrung und die Möglichkeit der komfortablen Einsicht aller notwendigen Unterlagen gestaltet sich damit nicht nur die Buchhaltung selbst, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt besonders unkompliziert. Über direkte Schnittstellen können alle Belege und Rechnungen auf einen Klick korrekt sortiert übermittelt werden. Auch Selbstständige und andere Kleinunternehmer, die bis 2017 wegen geringer Umsätze von einer ordentlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung befreit waren, können mit sevDesk mühelos zu einer GoBD-konformen digitalen Buchhaltung wechseln.

Besonders bei der Speicherung von Daten in der Cloud ist außerdem die Einhaltung EU-weiter Datenschutzgesetze zu beachten. sevDesk ist „ISO 27001″-zertifiziert, arbeitet auf Servern in Deutschland und ist mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) konform. Die smarte SaaS-Lösung gewährleistet die automatische, sichere und unveränderliche Aufbewahrung aller per App, Mail oder Scan erfassten Belege und sorgt für die nachvollziehbare Dokumentation aller Änderungen. Dadurch bleibt Freelancern, Selbstständigen und kleinen Unternehmen unnötiger Papierkram erspart.

Quelle: TDUB Kommunikationsberatung/SEVENIT GmbH

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2 Kommentare

  1. Es ist gut zu wissen, dass man durch die alleinige Verwendung von Office-Programmen für Rechnungen gegen Regelungen verstößt. Ich übernehme ab und zu das Rechnungswesen für die Bäckerei meiner Großmutter, da sie mir das seit Jahren beigebracht hat. Allerdings wollen wir die Verläufe ein wenig digitalisieren, was mehr Hürden mit sich bringt als gedacht.

  2. Ich war schon seit einiger Zeit auf der Suche nach mehr Informationen zur digitalen Buchhaltung. Dieser Artikel ist sehr informativ. Ich denke, ich habe jetzt genug Informationen gesammelt.

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