Vermischtes

Innovatives Business für die Zukunft

Der technische Fortschritt ist aus beinahe allen Geschäftsbereichen nicht mehr wegzudenken. In Büros und Verwaltungen werden die meisten anfallenden Arbeiten mithilfe eines Computers erledigt. Die tägliche Korrespondenz erfolgt mit modernen Schreibprogrammen und Unterlagen werden zunehmend auf externen Speichern oder in Clouds abgelegt. Der Zugriff auf benötigte Akten ist zentral organisiert und nach Erfordernis kann der Kreis der Berechtigten einschränkt werden. Auf diese Weise können unbefugte Beschäftigte keine vertraulichen Dokumente lesen.

Auch in der Logistik bewähren sich seit geraumer Zeit elektronische Hilfsmittel und erleichtern mit durchdachten Konzepten die verschiedenen Betriebsabläufe. Beispielsweise helfen intelligente Lösungen, Sicherheitsstandards einzuhalten und dem Diebstahl von Waren vorzubeugen. Ferner werden kostenintensive IT-Ausfälle oder Hackerangriffe mit speziellen Programmen wirkungsvoll verhindert. Denkbar ist außerdem eine Überwachung durch ein Kamerasystem. Allerdings sollten hier die Verantwortlichen strikt die geltenden Verordnungen des Datenschutzes einhalten. Moderne Geräte für einen leichten und schadenfreien Transport empfindlicher Produkte helfen ebenfalls, die Lagerhaltung effizient zu gestalten.

Solide Vertikalmastbühnen mit großem Nutzen

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Bild von EFAFLEX_Schnelllauftore auf Pixabay.

Trotz der Verbreitung digitaler Medien können einige Tätigkeiten ausschließlich mit dem Einsatz von starken Geräten bewältigt werden, die ein Mitarbeiter bedient. Mastgeführte ATN-Vertikalbühnen sind ideal, um Arbeiten auf Dächern zu erledigen. Zudem können die oberen Böden von mehrstöckigen Regalen oder hohe Bäume bei der Gartenpflege mit dem schwenkbaren Korbarm sicher und ohne Aufwand erreicht werden.

Die Kraftpakete sind äußerst wendig und für jeden Einsatzzweck sind unterschiedliche Größen sowie Arbeitshöhen bis zu ca. 12 m erhältlich. Auch die Tragfähigkeit variiert je nach Gerätetyp. Die angebotenen Vertikalmastbühnen können im Innen- oder Außenbereich eingesetzt werden. Eine schonende Bereifung hinterlässt keine Spuren auf dem Boden der Industriehalle und die kompakten Maße ermöglichen einen ungehinderten Transport auf dem Betriebsgelände. Alle Maschinen können präzise mit einem Joystick in die richtige Position gefahren werden.

Wienold Lifte bietet neben wertbeständigen Geräten einen kundenfreundlichen Service an. Der Vertrieb berät die Kunden umfassend zu den angebotenen Geräten und Monteure in ganz Deutschland übernehmen die Instandhaltung der Vertikalmastbühnen. Für Verschleißteile oder bei Schäden steht ein schneller Ersatzteil-Service zur Verfügung. Auf Wunsch kann eine Vorführung gebucht werden, um die Vorteile der Spezialmaschinen kennenzulernen.

Die Gesundheit der Mitarbeiter sicherstellen

Um die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten, müssen sich die Arbeitgeber an vorgegebene Arbeitszeiten halten. Daneben werden mit der Beachtung der Vorschriften die Unfallgefahren minimiert. Im Arbeitszeitgesetz sind Pausen und Ruhezeiten festgelegt. Zudem darf die Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden. Das Gesetz beinhaltet hauptsächlich Rahmenbedingungen, die individuell für den jeweiligen Betrieb verhandelbar sind.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel gilt das Ladenschlussgesetz. Hier sollen die Angestellten vor unangemessenen und überlangen Arbeitszeiten geschützt werden. Strenge Regelungen zum Schutz der Gesundheit genießen Arbeitnehmer, die ihren Dienst während der Nacht verrichten. Ferner darf an Sonntagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden. Ausnahmen bestehen bei besonderen Tätigkeiten, wie beispielsweise im Gesundheitswesen oder im Gastgewerbe.

Bei Jugendlichen gelten ebenso verschärfte Vorschriften in der Arbeitswelt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die dazugehörige Kinderarbeitsschutzverordnung wurden verabschiedet, um Arbeitende unter 18 Jahren vor einer Gefährdung oder Überbelastung zu bewahren. Die Richtlinien gelten für junge Menschen, die noch nicht volljährig sind, Teenager unter 15 Jahren werden im Gesetz als Kinder angesehen, sie dürfen daher nur leichte Tätigkeiten ausüben.

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