Vermischtes

bAV mit BU: Fürs Alter und die Gesundheit gemeinsam vorsorgen

In Deutschland gibt es derzeit so viele offene Stellen wie seit Jahren nicht mehr: mehr als 1,2 Millionen. Das zeigt eine aktuelle Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Vor diesem Hintergrund gewinnt das Thema Employer Branding für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Sogenannte Social Benefits wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und eine betriebliche Betriebsunfähigkeitsversicherung (bAVBU) bieten Arbeitgebern ideale Chancen zur Mitarbeiterbindung. Denn: Das Bewusstsein, wie wichtig eine ausreichende Altersvorsorge und der Schutz gegen Berufsunfähigkeit sind, ist bei den Arbeitnehmern vorhanden. Doch in der Realität verfügen nur wenige über einen entsprechenden Versicherungsschutz. Arbeitgeber können daher mit einer bAV inklusive BU bei Arbeitnehmern punkten, weiß Dominik Stadelbauer von der NÜRNBERGER Versicherung.

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Während vor einiger Zeit noch ein hohes Gehalt und ein schicker Firmenwagen von Bedeutung waren, rücken heute neben einer ausgeglichen Work-Life-Balance zunehmend soziale Aspekte in den Fokus. Das können Arbeitgeber für sich nutzen: „Mit einer Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge und der oft als teuer empfundenen Berufsunfähigkeitsversicherung zeigen Unternehmen ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern. Sie präsentieren sich modern, verantwortungsbewusst, senken die betriebliche Fluktuationsrate und binden beziehungsweise gewinnen gleichzeitig qualifizierte Mitarbeiter“, so Dominik Stadelbauer. Die bAV mit einer inkludierten Berufsunfähigkeit ist damit eine Win-win-Situation für Unternehmen und ihre Mitarbeiter.

Quelle: © NÜRNBERGER Versicherung

Sozialleistung mit Mehrwert: Die bAV

Was allerdings die wenigsten wissen: „Bereits seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine bAV in Form einer Entgeltumwandlung von bis zu vier Prozent ihres monatlichen Bruttoeinkommens“, weiß der bAV-Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen wird von diesem Recht kaum Gebrauch gemacht — der Verbreitungsgrad der bAV liegt hier nur bei 40 Prozent. Dabei profitieren Arbeitnehmer insbesondere von der umfangreichen gesetzlichen Förderung bei den Lohnsteuer- und den Sozialversicherungsbeiträgen einer bAV. Daneben gibt es oftmals noch besonders günstige Gruppenkonditionen, die Arbeitgeber aufgrund ihrer Belegschaft gegenüber Einzelkunden erhalten können. Grundsätzlich stehen dem Arbeitgeber zur Umsetzung der bAV verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Für kleine und mittlere Unternehmen eignet sich beispielsweise die Direktversicherung, da sie einen geringen Verwaltungsaufwand erfordert und risikoarm ist“, informiert Dominik Stadelbauer.

BRSG: bAV-Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen

Das im Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat das Ziel, die bAV insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen noch attraktiver zu machen und gerade dort den Verbreitungsgrad zu steigern. Deshalb erhalten Arbeitnehmer bei Entgeltumwandlungen in der Direktversicherung ab 2019 einen Pflichtzuschuss von 15 Prozent vom Arbeitgeber. Diese Zuschussverpflichtung gilt für ab 2019 abgeschlossene Verträge, ab 2022 auch für vor 2019 eingerichtete Entgeltumwandlungsverträge. „Da die betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Instrument bei der Bindung und Neugewinnung von Mitarbeitern darstellt, empfiehlt es sich, den Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung im Rahmen der Gleichbehandlung allen Mitarbeitern innerhalb eines Unternehmens ab 2019 zu gewähren. Damit werden nicht nur die „Neuen“, sondern auch die langjährigen, wichtigen Know-how-Träger im Unternehmen motiviert“, so Dominik Stadelbauer. Mit dem BRSG hat der Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, gezielt Geringverdiener bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.200 Euro beim Aufbau einer bAV zu unterstützen: Zahlt er für seine Arbeitnehmer einen bAV-Beitrag, der zwischen 240 EUR und 480 EUR pro Jahr liegen kann, erhält er einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent des Beitrags. Zusammen mit der Steuerersparnis von rund 30 Prozent muss der Arbeitgeber knapp weniger als die Hälfte selbst aufwenden. Der bAV-Experte der NÜRNBERGER Versicherung empfiehlt Arbeitgebern, sich für die Umsetzung einer bAV an einen fundierten bAV-Vermittler mit entsprechender Expertise zu wenden.

BU: Mitarbeiterbindung durch Absicherung

Ein Plus bei der Mitarbeiterbindung können Arbeitgeber durch die Kombination verschiedener Vorsorgeleistungen erzielen. So ist etwa eine BU-Versicherung zusätzlich zur bAV eine sinnvolle Ergänzung. Wie wichtig dieser Versicherungsschutz ist, zeigt die Statistik: Laut der gesetzlichen Rentenversicherung muss jeder Vierte seinen Beruf aufgrund von körperlicher Belastung, Krankheit oder Unfällen vorzeitig beenden. „Viele Arbeitnehmer sind sich zwar der Bedeutung bewusst, aber die wenigsten sind dagegen abgesichert. Vor allem für Geringverdiener, Berufseinsteiger oder Auszubildende sind die häufig hohen Beiträge für eine BU ein Hindernis“, so Dominik Stadelbauer. Ältere oder bereits vorerkrankte Arbeitnehmer wiederum scheuen oft die aufwendige Gesundheitsprüfung. Die NÜRNBERGER Versicherung kombiniert deshalb die bAV mit einer Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Das bringt deutliche Vorteile für die Arbeitnehmer: Da der Beitrag des Arbeitnehmers sowohl lohnsteuerlich als auch durch die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen gefördert wird, ist der BU-Schutz deutlich günstiger. Zudem müssen sich Arbeitnehmer in der Regel bei Kollektiven ab zehn Personen nur einer sogenannten Dienstobliegenheitsprüfung statt der aufwendigen Gesundheitsprüfung unterziehen — ein entscheidender Aspekt für ältere oder vorerkrankte Mitarbeiter, die damit die Möglichkeit eines adäquaten Versicherungsschutzes erhalten.

Quelle: NÜRNBERGER Versicherungsgruppe

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