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Finanzcheck: 6 Spartipps zum Jahresende

Frankfurt – Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt für einen jährlichen Finanzcheck. „Wer clever handelt und rechtzeitig noch vor Jahresende tätig wird, profitiert von staatlichen Förderungen, Rabatten oder günstigeren Tarifen und spart obendrein viel Geld“, sagen die Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). „Voraussetzung ist, die Verträge werden spätestens bis zum 31. Dezember neu abgeschlossen.“ Die DVAG erklärt, welche Möglichkeiten es gibt, um sich noch für dieses Jahr Prämien, staatliche Zulagen und finanzielle Vorteile zu sichern.

Quellenangabe: "obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis"
Quellenangabe: „obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis“

1. Riester-Zulagen beantragen

Staatliche Zulagen können noch bis zum 31. Dezember für zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Bei Abschluss eines neuen Riester-Vertrags vor Jahresende können Zulagen und Steuerersparnisse für das ganze Jahr mitgenommen werden. Bei einer Lohnerhöhung sollte überprüft werden, ob eine Beitragsanpassung erfolgen muss, damit weiterhin der Anspruch auf die vollen Zulagen besteht.

2. Privat vorsorgen

Zum 1. Januar sinkt der Garantiezins für Lebensversicherungen auf 1,25 Prozent. Wer vor Jahresende noch einen neuen Vertrag abschließt, erhält 1,75 Prozent garantiert.

3. Baudarlehen tilgen

Haus- und Wohnungsbesitzer können bis zum 31. Dezember ihren Immobilienkredit auf Sondertilgungsoptionen überprüfen. Viele Verträge bieten ein Recht auf Sondertilgung einmal im Jahr.

4. Privat versichern

Wer plant, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sollte sich noch vor Jahresende dazu entschließen, weil mit dem Alter die Prämien steigen.

5. Kindergeld rückwirkend beantragen

Kindergeld kann rückwirkend für das laufende Kalenderjahr und die vergangenen vier Kalenderjahre beantragt werden.

6. Von Wohnungsbauprämie profitieren

Wer bis zum 31. Dezember die Wohnungsbauprämie beantragt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Zulagen profitieren. Die Prämie kann auch zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Bei einem Bausparvertrag zahlt der Staat einen Zuschuss von 8,8 Prozent der Einzahlungen.

Quelle: ots

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