Vermischtes

Mitarbeiter – Deswegen sind die Lohnnebenkosten so hoch

2021-03-30-Mitarbeiter
Bild von Rodrigo Salomón Cañas auf Pixabay.

Besonders junge Unternehmen wundern sich zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeiten über die Höhe der Kosten, die durch die Einstellung neuer Mitarbeiter anfallen. Die sogenannten Lohnnebenkosten gestalten sich für Unternehmen nämlich keinesfalls günstig. 

Doch natürlich sind Unternehmen auf ihre Mitarbeiter angewiesen. Damit sich die Investition in diese jedoch auch langfristig lohnt, ist es wichtig, im Zuge des Recruitings nur die wirklich besten Kandidaten auszuwählen. Effektiv möglich ist dies durch die Unterstützung durch einen Spezialisten für Active Sourcing

Aus welchen Posten sich die Personalkosten hauptsächlich zusammensetzen, zeigt der folgende Beitrag. 

Sozialversicherungsbeiträge – Der Arbeitgeberanteil

Unternehmen sollten rund 21 Prozent des Bruttolohns für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter einkalkulieren. Wird dem Mitarbeiter somit ein monatliches Gehalt von 1.500 Euro ausgezahlt, muss der Arbeitgeber zusätzlich 315 Euro bezahlen. 

Gesetzliche Unfallversicherung und Insolvenzgeld

Wie hoch der Beitrag zu der gesetzlichen Unfallversicherung ausfällt, ist von der jeweiligen Gefahrenklasse und der Berufsgenossenschaft abhängig, in welche das Unternehmen eingeordnet ist. Je 1.000 Euro Gehalt kann als grober Richtwert ein Betrag von 2,50 Euro pro Jahr einkalkuliert werden. 

Pro 100 Euro Bruttolohn sind zusätzlich 0,08 Euro für das Insolvenzgeld zu berücksichtigen. Verdient ein Mitarbeiter pro Monat so 1.500 Euro, ergibt sich daraus ein Betrag von zusätzlich 1,20 Euro. 

Entgeltfortzahlung

Die Umlagen für die Entgeltfortzahlungen werden auch als U1 und U2 bezeichnet. Arbeitgeber, die maximal 30 Mitarbeiter beschäftigen, müssen diese für Zuschüsse bei den Aufwendungen für den Mutterschutz und der Entgeltfortzahlung im Falle einer Erkrankung berücksichtigen. Von dem jeweiligen Bruttolohn beträgt die Umlage dabei zwei Prozent. 

Krankheitsbedingte Lohnfortzahlung

Unternehmen sollten realistisch davon ausgehen, dass jeder Mitarbeiter pro Jahr zehn Krankheitstage benötigt. Die Kosten für den Arbeitgeber betragen so circa ein halbes Bruttogehalt, dazu kommt jährlich der Arbeitgeberanteil von 21 Prozent. Verdient ein Angestellter so 1.500 Euro, ergibt dies einen Betrag von 750 Euro plus 157,50 Euro. 

Bezahlte Urlaubstage

Natürlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Erholungsurlaub. Um die Personalkosten zu kalkulieren, sollte der bezahlte Urlaub mit einem Bruttogehalt plus dem jährlichen Arbeitgeberanteil berechnet werden. 

Möglicherweise kommt dazu auch noch das Urlaubsgeld. Oft beträgt dieses 30 Prozent des Bruttogehaltes. 

Weihnachtsgeld

Nicht in allen Unternehmen ist es üblich, an die Mitarbeiter Weihnachtsgeld auszuzahlen. Allerdings bildet dieses ein tolles Mittel, um die Attraktivität als Arbeitgeber für die Mitarbeiter zu steigern. 

Dabei kann die Höhe des Weihnachtsgeldes völlig individuell festgelegt werden. Üblich sind rund 70 Prozent des monatlichen Bruttogehaltes. 

Überstundenzuschläge, Essensgeld und Fahrtkostenzuschuss

Bevor die Einstellung neuer Mitarbeiter realisiert wird, sollten Unternehmen eine einheitliche Linie definieren.

Zum Beispiel können den Arbeitnehmer durch das Unternehmen steuerfrei Job-Tickets zur Verfügung gestellt werden, von denen pro Monat 44 Euro durch das Unternehmen übernommen werden. Das Ticket muss dann von dem Mitarbeiter pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. 

Nötige Investitionen am Arbeitsplatz

Unternehmen müssen sich darüber hinaus bewusst sein, dass neue Mitarbeiter stets auch weitere zusätzliche Investitionen erfordern. Zu diesen gehören zum Beispiel Anschaffungen wie Schreibtisch oder PC. 

Doch auch die Telefongebühren und anteilige Nebenkosten für Hausmeister, Reinigungskraft und Büromiete sind zu berücksichtigen. Finanzielle und vor allem zeitliche Ressource müssen daneben in die Einarbeitung neuer Mitarbeiter investiert werden. 

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