Gesundheitspolitik: Geplantes Gesetz zur Entbürokratisierung führt zu Insolvenzen klein- und mittelständischer Betriebe
Mainz (ots) –
Mit dem Gesetzesentwurf zum „Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz (HiB)“ sollen Maßnahmen eingeführt werden, um alle Hörsystemversorgungen verstärkt zu kontrollieren.
Durchführen sollen diese Kontrollen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Dabei sollen sie Versorgungen zwanghaft genehmigen, auch wenn der Versicherte zuvor schon eine fachärztliche Verordnung erhalten hat.
Da es für die GKVen keine Kriterien geben kann, nach denen Entscheidungen der Versicherten, Fachärzte und Hörakustiker bewertet werden könnten, könnten die Verwaltungsmitarbeiter bei den GKVen die Versorgungsgenehmigung und/oder Ablehnung so lange unbearbeitet lassen, bis es diese Kriterien gibt.
Es gibt allerdings niemanden, der solche Kriterien sinnvoll festlegen kann und darf, denn der Sachleistungsanspruch des Versicherten ist gesetzlich verbrieft. Und was die Entscheidung eines Versicherten anbelangt, sich für eine Hörsystem-Versorgung mit privatem Eigenanteil zu entscheiden, hat die Krankenkasse sowieso keine Genehmigungsrechte.
Wenn die Betriebe für ihre geleistete Arbeit über Wochen und Monate weder von der GKV, noch von den Versicherten bezahlt werden, bleibt ihnen nur der Gang zum Insolvenzverwalter. Und das, obwohl sie eine erstklassige Gesundheitsdienstleistung erbracht haben.
„Ein absoluter Wahnsinn, was der Gesetzesentwurf fordert“, so Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).
Schon heute liefern die Hörakustiker-Betriebe umfangreiche Dokumentationen. Der Versicherte muss vor der Versorgung und Abgabe eines Hörsystems zahlreiche Dokumente lesen und unterschreiben. Dazu gehören auch Dokumente, bei denen er ausdrücklich erklärt, über seinen Anspruch auf eine für ihn kostenfreie Versorgung informiert worden zu sein.
Eine Umfrage vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) aus 2019 hat ergeben, dass rund 90 Prozent der Versicherten „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“ mit der individuellen Versorgungssituation sind. Dabei spielte es für den Versicherten keine Rolle, ob er eine für ihn kostenfreie Versorgung gewählt oder eine private Zuzahlung geleistet hat.
Im Berichtsjahr 2025 meldeten die gesetzlichen Krankenkassen rund 32 Millionen Hilfsmittelversorgungsfälle, in denen Versicherte mit einem Hilfsmittel mit oder ohne Mehrkosten versorgt wurden. In etwa 7,1 Millionen dieser Versorgungsfälle fielen im Jahr 2025 Mehrkosten an. Für die Hörsystemversorgungen sind das nahezu eine halbe Million.
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