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Die Verordnung Nummer 261/2004 der Europäischen Union ist klar und deutlich formuliert. Sie regelt die Entschädigungszahlung, die einem Passagier bei Ausfall eines Fluges zusteht. Flüge mit einer Distanz von 1.500 Kilometern werden bei Ausfall mit 250 Euro pro Person entschädigt, 400 Euro bekommt, wer von der Airline bei einem Flug bis 3.500 Kilometer versetzt wurde. Noch längere Strecken sollten mit 600 Euro abgegolten werden.

Die Fluggesellschaften allerdings haben so ihre Verständnisprobleme beim Lesen der Verordnung. Denn sie wehren sich mit allen Mitteln gegen eine Strafzahlung und setzen dafür alle Hebel in Bewegung. Da wird aus dem Flugausfall nur eine Verspätung, und die ganzen falschen Behauptungen haben sämtliche Airlines in ihren ablehnenden Briefen parat.

Für den einzelnen Passagier ist der Kampf mit den Fluggesellschaften ein schweres Unterfangen – wenn er nicht gerade als Rechtsanwalt tätig ist. Aber es gibt jetzt Hilfe im Internet, die aus dem Kampf David gegen Goliath ein Duell auf Augenhöhe macht.

Auf www.flightight.de kann der versetzte Fluggast seine Flugverspätungs-Entschädigung berechnen. Das Verbraucherportal wurde im Frühjahr 2010 gegründet und sorgt bei Flugverspätung dafür, dass die Entschädigungszahlungen schnell und unbürokratisch über die Bühne gehen.

Sinnigerweise nennt sich das Tool denn auch Entschädigungsrechner. Ob ein Anspruch besteht, prüft man durch Eingabe der Flugnummer, der Fluggesellschaft und des Datums. Für den Service erhält flightright 25 Prozent der ausgezahlten Entschädigungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wenn flightright klar festgestellt hat, dass ein Entschädigungsanspruch besteht, dann setzt sich das Unternehmen auch mit aller Kraft für die Rechte des Fluggastes ein. Ablehnende Phrasen wie „außergewöhnliche Umstände“ sind für flightright Ansporn genug, sich noch mehr ins Zeug zu legen. Und die Rechte des Fluggastes durchzusetzen – wenn es gar nicht anders geht auch vor Gericht. Für den versetzten Passagier besteht dabei keinerlei Kostenrisiko.

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Ein Kommentar

  1. Wenn ein Flug annulliert wird, ist das wahrlich ein Schockmoment, gerade bei länger geplanten Reisen. Passiert dies kurz vor der Abreise jagen einem dann plötzlich Gedanken durch den Kopf wie: Werde ich noch an meinen Zielort kommen? Welche Ansprüche stehen mir zu? Kümmert sich die Fluggesellschaft um mich, oder lässt man mich im Regen stehen? Wer schon einmal in der Situation war, kennt den Frust und auch Stress der durch eine Flugannullierung aufkommen kann.
    Eine gute Nachricht vorab: Das Recht ist in vielen Fällen auf Deiner Seite, und Du brauchst Dich nicht allzu sehr beunruhigen, was materiellen Schäden betrifft. Für all diejenigen, die einen wichtigen Termin am Zielort haben, oder aus anderen Gründen unter Zeitdruck stehen, mag dies zwar nur ein schwacher Trost sein. Viele Reisende sind aber glücklicherweise einigermaßen flexibel und haben mit einer verspäteten Ankunft am Zielort kein existentielles ProblemEinen kleinen Überblick über das Problem mit Flugannullierungen und den eventuell damit zusammenhängenden Rechtsansprüchen hat mir das Unternehmen myflyright.com gegeben.

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