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Elternzeit – nicht ohne das Zwischenzeugnis

Foto: Kirill Ryschow/Fotolia

Wenn Frauen ein Kind erwarten, ändert sich für sie vieles – auch im Job. Bevor es jedoch in den Mutterschutz geht, wird empfohlen, am letzten Arbeitstag neben guten Wünschen vor allem eines mitzunehmen: ein Zwischenzeugnis. „Eine Angestellte, die aufgrund von Elternzeit eine Auszeit plant, hat in jedem Fall Anrecht auf eine solche Beurteilung“, erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. „Schließlich ist zu diesem Zeitpunkt nicht klar, ob sie wieder in dem Unternehmen einsteigt oder ob der Vorgesetzte nach einer Rückkehr noch immer dort tätig ist. Möglich ist auch, dass nach der Babypause der Arbeitgeber wegen Insolvenz gar nicht mehr existiert.“

Die Zwischenbeurteilung hat weitere Nebeneffekte: Zum einen fällt sie häufig positiver als ein Arbeitszeugnis aus, weil der Arbeitgeber den Mitarbeiter motivieren möchte. Zum anderen darf bei einem späteren Abschlusszeugnis nicht ohne weiteres inhaltlich davon abgewichen werden. Häufig orientieren sich viele Mütter während und nach der Babypause beruflich neu. Wer dann ein Zwischenzeugnis vorlegen kann, hat eventuell einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern, da es eher selten geschrieben wird. „Mit dem Nachweis ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten gelingt die Rückkehr in den Arbeitsmarkt leichter“, betont die Expertin Petra Timm.

Bleibt die Frage: Wie sieht eine Zwischenbeurteilung eigentlich aus? Zunächst sollte darauf geachtet werden, dass es sich um ein „qualifiziertes“ Zeugnis handelt. Im Unterschied zum „einfachen“ Zeugnis, das nur objektive Angaben zu Tätigkeiten und Beschäftigungsdauer aufzeigt, enthält es eine Bewertung der Arbeitsleistung und des Verhaltens gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Ebenfalls nicht fehlen dürfen der Aufgabenbereich im Unternehmen, besondere Arbeitserfolge und ein Schlusssatz. Statt der üblichen Dank-Bedauern-Formel sollte dieser im Zwischenzeugnis einen Dank und gute Wünsche enthalten.

Etwa so: „Wir danken ihr ausdrücklich für die sehr erfolgreiche Mitarbeit und wünschen uns noch eine lange, weiterhin so gute Zusammenarbeit.“

Ein weiterer Tipp: Da das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet ist, muss das Zeugnis in der Gegenwartsform formuliert werden. Sonst könnte ein Außenstehender vermuten, das Arbeitsverhältnis ist faktisch bereits beendet.

Wer diese Ratschläge beachtet, kann entspannt die längere oder kürzere Babypause einlegen.

Quelle: TextNetz KG

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