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Europa-Vergleich: So versteuern europäische Länder Arbeit im Homeoffice

Über 1.700 Euro: So viel Geld steht steuerpflichtigen Belgiern zu, die regelmäßig aus dem Homeoffice arbeiten. Damit kann keine andere der elf von der Onlinebank N26 untersuchten Nationen mithalten. Deutschland liegt zwar mit maximal 600 Euro bereits etwas abgeschlagen auf Rang drei, allerdings werden die 5 Euro an täglich steuerlich absetzbaren Kosten nur von Belgien überboten. Neben dem deutschen Nachbarland wurden auch Spanien, Italien, Irland, die Niederlande, Deutschland, Österreich, Portugal, Griechenland, Polen und Frankreich analysiert. Die Regeln und Gesetze unterscheiden sich zwischen den Nationen teilweise deutlich, etwa in Bezug auf die Pendlerpauschale.

Die unterschiedlichen Regeln: Tages-, Monats- und Jahrespauschalen

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden in fast allen Ländern die Gesetze für Mitarbeiter, die ihre Arbeit in den eigenen vier Wänden erledigen, angepasst. Bei Vorreiter Belgien stehen Arbeitnehmern im Home Office monatlich ein Betrag in Höhe von 142,95 Euro zu, was bei vollständiger Ausschöpfung einen Jahresbetrag von 1.715,40 Euro beträgt. Dieser steuerfreie Zuschlag zum Gehalt macht Belgien zu dem Land, in dem Arbeitnehmer die höchsten Rückerstattungen aller in der Studie einbezogenen Länder erhalten können. Dafür müssen Arbeitnehmer lediglich einen vollen Tag pro Woche zu Hause arbeiten und dürfen sich diese Zeit individuell einteilen.

Anders wird dies in Irland gehandhabt. Hier werden Kosten, die im Homeoffice entstehen, mit einer Tagespauschale in Höhe von 3,20 Euro abgegolten. Arbeitgeber können diesen Betrag zum regulären Gehalt steuerfrei gewähren. Bei 230 Arbeitstagen ist dort also eine maximale Erstattung von 736 Euro pro Jahr möglich. Im Vergleich der Tagespauschalen liegt Deutschland mit 5 Euro zwar vor Irland, doch durch eine jährliche Obergrenze von 600 Euro bekommen dauerhaft mobil arbeitende Arbeitnehmer am Jahresende weniger. Sie können dadurch nur etwa die Hälfte (120 Tage) aller Arbeitstage steuerlich geltend machen. Auch beim Verfahren gibt es einen Unterschied. Deutsche Steuerzahler müssen ihr Geld am Ende des Jahres über ihre Steuererklärung zurückfordern.

Weitere Länder, die eine ähnliche Regelung haben, sind Frankreich (Jahresbetrag: 580 Euro), die Niederlande (2 Euro pro Tag, Jahresbetrag bei 230 Arbeitstagen: 460 Euro), Griechenland (Jahresbetrag: 336 Euro) sowie Österreich (3 Euro pro Tag bis zu einem Maximalbetrag von 300 Euro).

In diesen Ländern sind (noch) individuelle Absprachen zum Homeoffice notwendig

Vier der elf analysierten Nationen bieten noch keine Homeoffice-Pauschalen an oder sie müssen mit den Arbeitgebern direkt ausgehandelt werden. Für spanische Angestellte sind Arbeitgeber für die Bezahlung oder Entschädigung verantwortlich. Es gibt weder eine Vereinbarung über einen Prozentsatz, noch einen festen Betrag. Arbeitgeber sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, alle Kosten für notwendige Arbeitsmaterialien zu übernehmen.

Ähnlich wird die Situation in Portugal und Italien gehandhabt. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten für Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden für bestimmte Kosten zu entschädigen, die direkt durch die Arbeit zu Hause entstehen (z.B. Internetkosten) . Ohne einen gesetzlichen Rahmen basiert dies jedoch weiterhin auf individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

In Polen bahnt sich währenddessen eine Gesetzesänderung an. Derzeit liegt die Entscheidung über die Vergütung von Homeoffice noch bei Arbeitgebern und ist nicht verpflichtend. Eine Novellierung des Arbeitsrechts wird allerdings noch für den Herbst dieses Jahres erwartet. Dann könnte es verpflichtend werden, dass Arbeitnehmer Strom-, Telefon- und Internetkosten erstattet bekommen. Auch die Einführung einer Pauschale liegt im Bereich des Möglichen.

Quelle: Tonka GmbH / N26

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