Die globale Finanzkrise hat, was das Unternehmertum angeht, weltweit Spuren hinterlassen. Eine neue Studie zeigt, dass sich die Mehrheit der Unternehmer (95%) für Neugründungen auf ihre eigenen finanziellen Mittel verlassen muss. Trotz der Tatsache, dass die durchschnittlichen Gründungskosten für ein Unternehmen gesunken sind, erklären die Autoren, dass der Zugang zu Finanzmitteln in vielen Ländern für Unternehmen ein großes Problem darstellt.
weiterlesen »CEWE-PRINT.de und Volkshochschule Oldenburg starten kreative Partnerschaft
Wer Drucksachen selbst gestalten und in Auftrag geben möchte, kann die Fortbildungsangebote der Volkshochschulen nutzen. CEWE-PRINT.de unterstützt die Medienproduktions- und -gestaltungskurse der VHS Oldenburg inhaltlich:
weiterlesen »5 Tipps zum Talentmanagement – So bleiben Ihre Mitarbeiter dem Unternehmen treu
Talentmanagement bietet nützliche Werkzeuge, mit denen Chefs Fachkräfte für das Unternehmen gewinnen, begeistern und sie langfristig binden können. Wer sich hier auskennt, muss den Fachkräftemangel nicht länger fürchten, ist Prof. Dr. Wolfgang Bohlen überzeugt.
weiterlesen »HSE24 erweitert Geschäftsführung mit Benedikt Schramm als Chief Operating Officer
Ismaning - Ab dem 1. September 2016 komplettiert Benedikt Schramm (56) als Chief Operating Officer (COO) die Geschäftsführung des Omnichannel-Versandhändlers HSE24. In seiner Position verantwortet er die Leitung, Steuerung und Organisation der Geschäftsbereiche IT, Logistik und Customer Experience.
weiterlesen »Dr. Klein baut Gewerbekunden-Bereich aus
Lübeck - Das Gewerbekunden-Team von Dr. Klein wurde erweitert: Seit dem ersten August erfährt es tatkräftige und erfahrene Unterstützung durch Boris Matuszczak als Leiter der Regionen Nord und Ost. „Das Anfragevolumen ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen", erklärt Karsten Vaelske, Leiter Vertrieb bei Dr. Klein Firmenkunden.
weiterlesen »Unternehmensgründer aufgepasst!
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Wirbel. Mit einer Entscheidung zum Recht auf Vorsteuerabzug bringt der BFH Unruhe aber auch mehr Klarheit in das Recht des Vorsteuerabzugs. Insbesondere die konkrete Auslegung des Paragraphen 15 des Umsatzsteuergesetzes stand im Mittelpunkt der Entscheidung.
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