Nur ein kleines Domizil? / Bundesfinanzhof zur Wohnungsgröße bei doppelter Haushaltsführung
Wer aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muss, während Partner und Familie zunächst am alten Ort bleiben, der kann steuerlich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für das neue Domizil. Doch wie groß darf diese Wohnung sein? Damit befasste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste steuerrechtliche Instanz in Deutschland und kam zu einem bürgerfreundlichen Urteil. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 2/11) / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)“