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Hausratversicherung: So ermitteln Sie die richtige Versicherungssumme

Ausschlaggebender Faktor für die vollständige Absicherung durch eine Hausratversicherung ist die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme. Nur wenn Sie den gesamten Wert aller Gegenstände kennen, die sich in Ihrem Haushalt befinden, können Sie die Versicherungssumme optimal darauf abstimmen. So zahlen Sie keine zu hohen Beiträge, bekommen im Schadensfall aber den kompletten Schaden von der Versicherung ersetzt.

Eine Hausratversicherung kann die Kosten für ein beschädigtes Gerät durch Blitzschlag übernehmen.
Foto: Bildarchiv ARKM

Die Wertermittlung der im Haushalt befindlichen Gegenstände kann dabei auf mehrere Arten vorgenommen werden. Zunächst ist es aber wichtig festzustellen, welchen Preis die Versicherung für die einzelnen Gegenstände zugrunde legt. Die meisten Versicherer sehen hier den sogenannten Wiederbeschaffungspreis vor. Es handelt sich dabei nicht um den Neupreis einer Sache, sondern um den Preis, der bezahlt werden muss, um die gleiche Sache wiederzubeschaffen. Beispiel Elektrogeräte: Da hier die Entwicklung besonders schnell voranschreitet, unterscheidet sich der Wiederbeschaffungspreis sehr oft vom Neupreis einer Sache. Man geht also davon aus, dass im Schadensfall entweder das betreffende Gerät als Gebrauchtteil gekauft wird, oder ein entsprechend minderwertigeres Gerät als Neuteil angeschafft wird. Bei anderen Dingen hingegen wird direkt der Neupreis zugrunde gelegt, da die Sache selbst seit ihrem Neukauf kaum an Wert verloren hat. Dies kann z. B. bei Bildern oder Pflanzen der Fall sein. Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer, wie sich genau der Wert der versicherten Gegenstände berechnet.

Kommen wir nun zur individuellen Berechnung der Versicherungssumme. Die entsprechenden Möglichkeiten möchten wir Ihnen nachfolgend vorstellen:

Pauschalmethode

Die erste Möglichkeit ist mittlerweile Standard und wird von den meisten Versicherern anerkannt und auch angewandt. Sie ist wesentlich einfacher durchzuführen, generiert dafür aber keinen ganz exakten Wert für das Haushaltsinventar. Bei dieser Berechnungsmethode gibt Ihnen die Versicherung einen festen Preis pro Quadratmeter vor, den Sie anschließend nur noch mit der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihres Hauses multiplizieren müssen. So haben Sie die Versicherungssumme in wenigen Minuten ausgerechnet. Allerdings geht man hierbei von einem Standard-Haushalt aus, der die üblichen Gegenstände in einem üblichen Wert beinhaltet. Womit wir auch schon beim großen Minuspunkt dieser Berechnungsmethode sind: Sie können diese nur anwenden, wenn der Wert der in Ihrem Haushalt vorhandenen Sachen in etwa dem landesüblichen Durchschnitt entspricht. Ist die Einrichtung dagegen hochwertiger, wird diese Berechnungsmethode nicht den exakten Wert ermitteln. Ebenso verhält es sich, wenn die Einrichtung grundsätzlich sehr günstig gehalten ist. In diesem Fall ist die zweite Methode zur Wertermittlung des Inventars wesentlich genauer.

Vollständige Wertermittlung

Die zweite Möglichkeit zum Ermitteln des korrekten Wertes Ihrer Einrichtung ist wesentlich aufwändiger als die erste und wird Sie einige Stunden Arbeit kosten. Dafür ermitteln Sie mit dieser Methode fast den exakten Wert der Einrichtung. Es handelt sich hierbei um die so genannte „vollständige Wertermittlung“. Hierzu listen Sie jeden einzelnen Gegenstand in Ihrem Haushalt auf und ordnen diesem einen bestimmten Wert zu. Anschließend addieren Sie alle Werte und ermitteln so den Gesamtwert der Haushaltseinrichtung. Natürlich ist diese Methode mit einem hohen Aufwand verbunden, Sie werden jedoch staunen, wie stark die ermittelte Summe in den meisten Fällen von der vorher abgegebenen Schätzung abweichen kann. Insbesondere, wenn Sie über die Jahre recht hochwertige Haushaltsgegenstände zusammengetragen haben, lohnt es sich, diese einzeln zu berechnen. Anschließend können Sie die Versicherungssumme entsprechend anpassen.

Was Sie gegen das Risiko einer Unterversicherung tun können

Das größte Risiko, welches sich durch den Abschluss einer Hausratversicherung ergibt, ist die sogenannte Unterversicherung. Sie tritt dann ein, wenn der Wert der Haushaltseinrichtung wesentlich höher ist als die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme. Tritt nun der Schadensfall ein, bleiben Sie zwangsläufig auf einem Teil Ihres Schadens sitzen. Ein Beispiel: Sie haben mit der pauschalen Berechnungsmethode (Wohnraumgröße x Quadratmeterpreis) einen Wert von 50.000 Euro für Ihre Einrichtung ermittelt. Nach einem Schadensfall steht sich nun heraus, dass die Einrichtung in Wirklichkeit 80.000 Euro wert ist. Sie sind damit unterversichert und erhalten, wenn der gesamte Haushalt zerstört wurde, 30.000 Euro weniger von der Versicherung ausgezahlt, als Sie zur Wiederbeschaffung des gesamten Haushaltsinventars bräuchten.

Um das Risiko einer Unterversicherung auszuschließen, bieten sich zwei Möglichkeiten an. Die erste Möglichkeit ist die bereits beschriebene exakte Wertermittlung der Haushaltsgegenstände. Indem Sie den genauen Wert kennen, sorgen Sie dafür, dass keine Unterversicherung möglich ist. Die zweite Möglichkeit ist wesentlich einfacher – die Unterversicherungsverzichtsklausel. Sie wird mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen und sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall zumindest immer die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt bekommen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Schaden die komplette Haushaltseinrichtung umfasst. Ist die Klausel nicht im Vertrag enthalten, wird die Versicherung nicht den kompletten Schaden ersetzen, da die Einrichtung einen höheren Wert hat. Sie hätten in diesem Fall eine Versicherung mit anderen Vertragsbedingungen und Konditionen abschließen müssen.

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