Vermischtes

Gründe für eine Abmahnung

Eine Abmahnung, die ein Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer ausspricht, ist eine Art Warnschuss. Sie spiegelt wider, welches Verhalten ein Arbeitgeber duldet und welches nicht. Erhält ein Arbeitnehmer eine Abmahnung, sollte er sein Verhalten schleunigst ändern, da es ihn andernfalls den Arbeitsplatz kosten kann. Nach § 314 BGB ist die Abmahnung eine Vorstufe zur Kündigung und somit nicht auf die leichter Schulter zu nehmen.

Abmahnung gilt nur für steuerbares Verhalten

2021-11-29-Abmahnung
Bildquelle: © fizkes/Shutterstock

Grundsätzlich kann das Verhalten des Arbeitnehmers abgemahnt werden , welches er selbst steuern kann. Das bedeutet, dass er entweder gegen gesetzliche Verpflichtungen verstößt oder seine Pflichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, verletzt. Eine Abmahnung soll dem Angestellten sein Fehlverhalten verdeutlichen und ihn darauf hinweisen, dass im Wiederholungsfall sogar die Kündigung drohen kann. Die Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und konkret beschreiben, was der Arbeitgeber zu bemängeln hat.

Die häufigsten Gründe

Ein Arbeitnehmer hat die Pflichten seines Arbeitsvertrags zu erfüllen. Tut er dies nicht, liegt eine Arbeitsverweigerung vor. Diese ist beispielsweise bei unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz gegeben oder wenn der Arbeitnehmer sich weigert, vertraglich vereinbarte Überstunden zu leisten. Weiterhin kann eine Abmahnung erfolgen, wenn sich ein Arbeitnehmer zu spät krankmeldet. Ein Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, sich unverzüglich krank zu melden, wenn er nicht wie vorgesehen am Arbeitsplatz erscheinen kann. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche vom Arzt ausgestellt worden ist, hat ebenfalls spätestens am dritten Tag dem Arbeitgeber vorzuliegen. Wer krankfeiert, obwohl er gar nicht wirklich krank ist, riskiert eine Abmahnung. Wobei hier nicht der bloße Verdacht reicht, dass sich der Angestellte krankmeldet, obwohl er nicht krank ist. Deshalb sollte man vorsichtig sein mit Äußerungen, wie: „Wenn ich keinen Urlaub bekomme, bin ich am nächsten Brückentag eben krank.“ Weiterhin kommt es nicht selten vor, dass Angestellte mal eine Packung Druckerpapier, ein paar Briefumschläge oder Büroklammern mit nach Hause nehmen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt. Denn der Arbeitgeber muss darauf vertrauen können, dass sich die Arbeitnehmer nicht auf seine Kosten bereichern. Erscheint ein Arbeitnehmer häufig unpünktlich am Arbeitsplatz, kann auch in diesem Fall eine Abmahnung erfolgen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Abmahnungen den Arbeitnehmer nicht sanktionieren, sondern ein reibungslosen Arbeitsverlauf miteinander gewährleisten sollen. In der Regel sprechen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer zuerst auf deren Fehlverhalten an, bevor sie eine Abmahnung erteilen. Man sollte nämlich nicht vergessen, dass eine Abmahnung die Vorstufe zur Kündigung ist.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"