Vermischtes

Fuhrpark öffentlicher Verwaltungen

2021-03-09-Spezialfahrzeuge
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Städte, Gemeinden und Kommunen müssen unzählige Aufgaben erfüllen. Neben administrativen Arbeiten stehen die Instandsetzung und Pflege öffentlicher Infrastrukturen auf dem Programm. Ebenso vielfältig wie die zahlreichen Tätigkeiten, die den Mitarbeitern der Straßendienste sowie Gemeindebauhöfe obliegen, ist auch deren Fuhrpark. Die meisten Spezialfahrzeuge für Kommunen werden ganzjährig eingesetzt. Zuverlässigkeit und Langlebigkeit sind wichtige Faktoren, darüber hinaus müssen sie wirtschaftliches Arbeiten ermöglichen.

Nützliche Anbaugeräte für Einsatzfahrzeuge

Kompakte Allradfahrzeuge von Bonetti sind prädestiniert für die verschiedensten anspruchsvollen Einsätze, die öffentliche Verwaltungen regelmäßig leisten müssen. Häufig sind die Fahrzeuge von Gemeinden und Co. mit einem Allradantrieb ausgestattet. Da diese häufig abseits befestigter Straßen und Wege benötigt werden, ist er für eine gewisse Geländegängigkeit unersetzlich. Einige Spezialfahrzeuge, beispielsweise für GaLa-Baubetriebe und Kommunen, lassen sich mit extra Anbaugeräten ausstatten. Dazu gehören:

  • Heckanbauplatten
  • Müllsammelbehälter
  • Laubverladegebläse
  • Frontkehrbesen
  • Schneeräumschilder

Der Vorteil: In einem Fahrzeug stecken mehrere Funktionen, wodurch der Fuhrpark kleiner gehalten werden kann.

Winterdienst-Fahrzeuge

Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden räum- und streupflichtig. Sie sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren sicherzustellen, dass in den entsprechenden Zeiten Fahrzeuge und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen öffentliche Verwaltungen Drittfirmen zur Erfüllung ihrer Pflicht beauftragen. In der Regel besitzt eine Kommune eine bestimmte Anzahl an Winterdienst-Fahrzeugen, die auf das betreffende Gebiet ausgerichtet ist. Weit verbreitet sind Silostreugeräte, die teilweise über eine besonders niedrige Bauweise verfügen. Sie bieten Flexibilität und können sowohl in bebauten Gebieten als auch Parks und Wäldern eingesetzt werden. Die Anbringung eines Schneeräumschildes erweitert die Einsatzmöglichkeiten der Fahrzeuge. Mit ihnen lassen sich beispielsweise sogar Geländewagen ausrüsten. Mittels Schnellverschlüssen können sie am Geräteträger befestigt werden, eine leichte und schnelle Montage ist dadurch garantiert.

Landschaftspflege und Reinigungsarbeiten

Die meisten Außenarbeiten der Kommunen beziehen sich auf die Sicherheit für Fußgänger und Fahrzeuge. Dies gilt nicht nur für den Winter, sondern das ganze Jahr über. Beispielsweise im Herbst sorgen heruntergefallene Blätter in Verbindung mit Regen für einen rutschigen Untergrund. Kleinere Straßenreinigungsmaschinen kommen für Gehwege in öffentlichen Bereichen zum Einsatz. Für Straßen halten die Städte und Gemeinde größere Spezialfahrzeuge bereit. Für diese gibt es gleichfalls zahlreiche Anbaugeräte, darunter Frontkehrbesen. Weiterhin müssen Bäume in Wäldern und Parks im Auge behalten werden. Abgestorbene Äste stellen ebenso eine Gefahr wie sturmgeschädigte Bäume dar. Für all diese Arbeiten kommen in der Regel Lkw zum Einsatz. Ausgestattet mit Aufbaukränen, Abrollsystemen oder auch Absetzcontainern können sie äußerst vielfältig eingesetzt werden.

Führerscheinklassen für kommunale Einsätze

In der Land- und Forstwirtschaft gibt es die Fahrerlaubnisklassen L und T. Entsprechende Regelungen finden sich in § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dort sind auch verschiedene Zwecke genannt, die sich auf den kommunalen Einsatz von Fahrzeugen beziehen:

  • Landschaftspflege, die dem Natur- und Umweltschutz dienen
  • Pflege von Gärten, Böschungen sowie Friedhöfen
  • Winterdienst

Klasse L

Der Führerschein Klasse L ermöglicht ab einem Alter von 16 Jahren das Fahren eines Schleppers mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h. Der Autoführerschein (Klasse B) schließt diesen mit ein. Von Vorteil ist dies vor allem für Beschäftigte der Kommunen wie Saisonarbeitskräfte, Aushilfen sowie Praktikanten. Beachtet werden muss, dass, wird ein Anhänger mitgeführt, die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf. In diesem Fall würde es sich um ein „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ handeln, wofür sowohl der Fahrzeughalter als auch Fahrer mit einer Geldbuße und ggfs. Punkten in Flensburg rechnen muss. Insbesondere spielt die Fahrerlaubnisklasse L für das Führen von Radladern, Baggern und Co. eine Rolle, denn sie darf auch zu Zwecken außerhalb der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden.

Klasse T

Auch der Führerschein der Klasse T ist gleichfalls ab einem Alter von 16 Jahren erwerbbar. Mit diesem dürfen alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen inklusive Anhänger mit einer bbH bis 40 km/h geführt werden. Beschäftigte mit einer Fahrerlaubnis der Klasse T über 18 Jahre können mit dieser automatisch auch Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h fahren.

Klasse C

Da die Einsatzmöglichkeiten vorbezeichneter Führerscheinklassen für kommunale Tätigkeiten eingeschränkt sind, kann für Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen der Besitz eines LKW-Führerscheins sinnvoll sein. Die Klasse C teilt sich in C1, C1E, C sowie CE ein, je nach Variante können Kraftfahrzeuge mit 750 bis 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.

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