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Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht: Was dürfen Ärzte über Patienten verraten?

Wer zu einem Arzt geht, der möchte doch sicher sein, dass sein Anliegen vertraulich behandelt wird. Durch die Schweigepflicht kann das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und dem Patient gewährleistet werden. Manche mögen sich dabei fragen, wann genau die „Verschwiegenheitsklausel“ greift, welche Ausnahmeregelungen es möglicherweise gibt es und was passiert, wenn ein Arzt etwas äußert, was er hätte für sich behalten müssen.

Was soll die Ärztliche Schweigepflicht gewährleisten?

Die ärztliche Schweigepflicht soll garantieren, dass alles was ein Patient zu seinem Arzt sagt, von ihm geheimgehalten wird. Diese Schweigepflicht gilt auch über den Tod eines Patienten hinaus. Von der Schweigepflicht sollen gemäß Medizinrecht Informationen ausgeschlossen sein, die ein Arzt abseits der Behandlung (nicht in der Funktion des behandelnden Arztes) mitgekriegt hat. Es dient dabei §203 StGB und §9 der Muster-Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO) als Rechtsgrundlage.

Wenn es um die ärztliche Schweigepflicht geht, fallen darunter alle Gesprächsinhalte zwischen Patienten und Ärzten sowie alle Patiendaten.
Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Wenn es um die ärztliche Schweigepflicht geht, fallen darunter alle Gesprächsinhalte zwischen Patienten und Ärzten, als auch beispielsweise alle Patientendaten, die einen Bezug zu der Krankheit, deren Verlauf, Therapiemaßnahmen, psychische Auffälligkeiten oder wirtschaftliche Verhältnisse haben. Außerdem dürfen die Identitäten der Patienten nicht weitergegeben werden. Das beinhaltet auch die Information, dass ein Patient überhaupt in einer ärztlichen Behandlung war.

Ein Austausch mit einem schweigepflichtigen Arztkollegen ist gemäß 203 StGB ebenfalls strafbar, wenn dieser nicht selbst an der Behandlung beteiligt ist.

Arzt ist ein Beruf mit großer Verantwortung

Der Beruf des Arztes ist mit Sicherheit ein besonders verantwortungsvoller Beruf. Nicht nur dann, wenn es um die richtige Diagnose und Behandlung sowie den Umgang mit den Patienten geht. Man muss zudem eben sehr sensibel mit den Informationen über die Patienten umgehen. Und trotzdem wollen viele Menschen Arzt werden. Dazu werden immer Ärzte für die unterschiedlichsten Fachbereiche gesucht, wie man es zum Beispiel anhand der aktuell ausgeschriebenen Ärztestellen sehen kann.

Es gibt Ausnahmen, wo die ärztliche Schweigepflicht missachtet werden darf

Für Ärzte gibt es tatsächlich Ausnahmen, wo dann die ärztliche Schweigepflicht übergangen werden darf. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein Patient eine Einwilligung unterschreibt, die den Arzt von der Schweigepflicht entbindet. Der Patient muss aber für eine rechtlich geltende Schweigepflichts-Entbindung einwilligungsfähig sein. Dazu gibt auch noch die Möglichkeit der mutmaßlichen Einwilligung des Patienten. Das tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Patient bewusstlos ist und der Schweigepflichtsentbindung des Arztes nicht aktiv zustimmen kann. In so einem Fall kann ein Arzt abwägen, inwieweit ein Patient mit dem Brechen der ärztlichen Schweigepflicht-Vereinbarung einverstanden wäre. Gegebenenfalls kann diese dann aufgehoben werden.

Zudem gibt es die gesetzliche Offenbarungspflicht. Die tritt dann ein (Meldepflicht), wenn es sich um eine gefährliche Infektionskrankheit, Geburt, Tod oder ein geplantes Verbrechen mit besonderer Schwere handelt.

Wenn es um eine meldepflichtige Krankheit geht, müssen per Gesetz Behörden darüber informiert werden. Also entfällt dementsprechend die Schweigepflicht des Arztes. Dagegen soll es in Deutschland keine Meldepflicht bei Schuss- oder Stichverletzungen geben.

Wenn ein Arzt von einer Geisteskrankheit, Fahruntauglichkeit, Aids-Erkrankung oder Kindesmisshandlung erfährt, stehen die Chancen gut, eine Schweigepflichtverletzung vor Gericht glaubhaft zu rechtfertigen. Denn es kann dem Schutz der Allgemeinheit dienen.

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