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Gut abgesichert für stürmische Zeiten

Frankfurt – Versicherung und Vorsorge

Die DVAG erklärt, welche Versicherungen Hausbesitzer umfassend vor Folgekosten durch Sturm, Hochwasser und Co. schützen Mit dem Orkantief „Niklas“ fegt ein Frühjahrssturm über weite Teile Deutschlands. Laut Meteorologen ist es einer der stärksten Stürme der vergangenen Jahre. Die Folgen sind immens: Umgestürzte Bäume, blockierte oder überflutete Straßen, Zugausfälle und erhebliche Verspätungen im Bahnverkehr. Selbst ganze Hausdächer wurden abgedeckt. Vor diesem Hintergrund ist das richtige Versicherungspaket für Hausbesitzer umso wichtiger. „Oft haben Eigenheimbesitzer zwar diverse Versicherungen zum Schutz ihres Wohngebäudes abgeschlossen, wissen aber gar nicht so genau, welche wann greift und welche Schäden eventuell noch gar nicht abgedeckt sind“, stellen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) immer wieder fest. Die DVAG erklärt, wie sich Eigenheimbesitzer bestmöglich gegen Kosten durch Unwetterschäden absichern.

Foto: "obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Bildnachweis: Corbis"
Foto: „obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Bildnachweis: Corbis“

Die Wohngebäudeversicherung – der Basisschutz

Sie greift bei Schäden durch Hagel, Sturm, Feuer und Leitungswasser. Etwa wenn durch einen Sturm das Dach abgedeckt wurde, der Schornstein umgestürzt ist oder eine Mauer durch einen entwurzelten Baum eingedrückt wurde. Nebengebäude sowie Garagen sind in den Schutz eingeschlossen, wenn diese in der Police vermerkt und in der Versicherungssumme berücksichtigt sind.

Wichtig: Sturmschäden sind grundsätzlich ab Windstärke 8 abgesichert, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Kilometern in der Stunde entspricht. Als Nachweis reicht es aus, dass eine Wetterstation in der Nähe diese Sturmstärke gemessen hat oder dass Nachbargebäude ebenso durch das Unwetter beschädigt wurden.

Die Elementarschadenversicherung – unerlässlicher Zusatzschutz

Fast drei Viertel der Hausbesitzer verfügen laut Erhebungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach wie vor über keine Elementarschadenversicherung. Dabei wird diese in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger. Denn die Wiederkehrperioden von Unwettern verkürzen sich zunehmend. Bei Folgeschäden durch Überschwemmungen mit Starkregenfällen greift die Elementarschadenversicherung. Darüber hinaus kommt sie für Schäden durch weitere Naturkatastrophen wie zum Beispiel Erdbeben oder Lawinen auf.

Die Hausratversicherung – Schutz für die Inneneinrichtung

Geht bei einem Sturm ein Fenster zu Bruch und ruiniert dabei zum Beispiel die Ledergarnitur, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Denn neben den Standardleistungen wie Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden, kommt sie auch bei Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen auf. Auch Folgeschäden am Hausrat, zum Beispiel eindringender Regen in ein vom Sturm beschädigtes Dach, sind inbegriffen.

Quelle: (ots)

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