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Bei Leasingfinanzierung drohen im Dieselskandal hohe Nachforderungen

München – „Private Leasingnehmer mit einem Restwertvertrag sind vom Dieselskandal besonders hart getroffen“, betont Denis Krebs, Geschäftsführer von Verbraucherhilfe24 (V24), ein bundesweit tätiger Rechtsdienstleister für Verbraucherrechte mit einem Netzwerk von über 60 Fachanwälten. Restwertverträge entpuppen sich im Dieselskandal zur Kostenfalle. Bei der Rückgabe eines manipulierten Diesel-Fahrzeuges kann der Leasinggeber erhebliche Nachforderungen stellen, da der tatsächliche Wert des Autos zwischenzeitlich deutlich von dem kalkulierten Restwert abweichen kann. In einem Restwertvertrag wird vorab der Wert des Autos bei Rückgabe festgelegt. Dieser ist jedoch durch die Manipulationen deutlich gesunken. Das bekommen Leasingnehmer zu spüren. Umso mehr, meint Krebs, weil der Restwert bei Abschluss eines Leasingvertrages häufig sehr hoch kalkuliert wird.

Aus Leasingverträgen aussteigen und Kostenfalle vermeiden

Verbraucher sollten ihre Leasingverträge von Fachanwälten prüfen lassen, um die Chance zu nutzen, ihren Vertrag zu widerrufen und den Schummel-Diesel loszuwerden. Formfehler und nicht gesetzeskonforme Pflichtangaben in den Widerrufsinformationen von Auto-Leasingverträgen berechtigen zum „ewigen“ Widerruf. „Unsere Partneranwälte haben eine Reihe von Fehlern in Leasingverträgen entdeckt“, sagt der V24-Geschäftsführer. Er weist darauf hin, dass nicht nur fehlerhafte Leasingverträge von Dieselfahrzeugen, sondern auch von Benzinern widerrufen werden können. In jedem Fall ist anwaltliche Hilfe nötig, da es nicht nur einen Standardvertrag gibt, sondern eine Vielzahl von Verträgen mit sehr unterschiedlichen Formulierungen. Darüber hinaus tun sich Laien mit der Berechnung ihrer Ansprüche schwer.

Widerruf ohne Kosten- und Prozessrisiko möglich

Bereits rund 4.000 Autobesitzer haben die Verbraucherhilfe24 seit August dieses Jahres beauftragt, im Diesel-Skandal ihre Rechte zu prüfen und durchzusetzen. V24 vermittelt Fachanwälte, die eine rechtliche Ersteinschätzung abgeben. Dafür entstehen dem Verbraucher keine Kosten, diese übernimmt Verbraucherhilfe24. Bei einer erfolgreichen Klage geht ein Teil des Erlöses an V24. Wenn der Rechtsstreit dagegen nicht zu Gunsten des Verbrauchers ausgehen sollte, trägt V24 das volle Kosten- und Prozessrisiko.

Was passiert beim Widerruf

Beim erfolgreichen Widerruf gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug an den Autohändler zurück. Im Gegenzug erhält der Verbraucher sämtliche Leasing-Raten zurück. Die Zahlung künftiger Raten wird gestoppt. Dem Leasinggeber steht ein Ausgleich für den Wertverlust des Fahrzeuges und die gefahrenen Kilometer zu. Allerdings gilt das nur für Leasingverträge, die nach dem 11. Juni 2010 und vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Bei Leasingverträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, muss unter Umständen nicht einmal ein Wertersatz für die gefahrenen Kilometer bezahlt werden. Das Auto wurde also nahezu kostenlos genutzt. Dieser Vorteil geht auf eine Neuregelung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen zurück, die am 13. Juni 2014 in Kraft getreten ist. „Aber selbst wenn ein Wertersatz zu zahlen ist, fällt dieser meist deutlich geringer aus als der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust des Autos. Ein Widerruf kann sich wirtschaftlich betrachtet auch dann rechnen“, meint Denis Krebs.

Quelle: CKC CLAUDIA KRESSEL COMMUNICATION

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