Finanzwesen

Gemeinschaftskonten – wann machen sie bei Unternehmen Sinn?

Für Unternehmen, die als Einzelfirma oder BGB-Gesellschaft gegründet werden, stellt sich in der Gründungsphase die Frage, welche Art von Konto für die Firma geeignet ist. Geschäftskonten können als Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto eröffnet werden. Bei einem Einzelunternehmen stellt sich diese Frage nicht, der Firmeninhaber wird ein einfaches Geschäftskonto eröffnen. Anders verhält es sich bei Sozietäten oder BGB-Gesellschaften. Hier sind zwangsläufig mehrere Personen verfügungsberechtigt. Gemeinschaftskonten können sowohl als Oder-Konto als auch als Und-Konto eröffnet werden. Die Unterschiede liegen in der Verfügungsberechtigung.

Das Oder-Konto

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Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de

Das Oder-Konto lautet auf mehrere Kontoinhaber, die alle gleichberechtigt über das Konto verfügen können. Alle Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch für das Konto. Bei einem Oderkonto kann jeder Kontoinhaber für sich Verfügungen vornehmen. Der Vorteil liegt in diesem Fall darin begründet, dass nicht immer alle Firmeninhaber gemeinsam unterzeichnen müssen.

Das Und-Konto

Im Falle des Und-Kontos müssen die Kontoinhaber bei jeder Verfügung gemeinsam unterschreiben. Diese Variante ist im Geschäftsleben eher unglücklich, greift jedoch häufiger bei Erbengemeinschaften. Die Haftung erfolgt ebenfalls gesamtschuldnerisch.

Für Unternehmen stellt das Oder-Konto die sinnvollere Lösung dar. Einzelunternehmer, die Mitarbeiter mit Kontozugriff beschäftigen, sollten jedoch kein Gemeinschaftskonto mit dem Mitarbeiter eröffnen, sondern auf eine Vollmacht zurückgreifen. Die Vollmacht erlaubt alle wesentlichen Verfügungen, schließt aber die Kontokündigung, die Eröffnung weiterer Konten oder die Erteilung von Untervollmachten durch den Bevollmächtigten aus.

Gemeinschaftskonten im Privatleben

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Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Viele Paare nutzen Gemeinschaftskonten in der Form eines Oder-Kontos. Diese bergen jedoch durchaus steuerliche Risiken, wie das Manager Magazin deutlich macht. Innerhalb einer Ehe nimmt sich ein Oder-Konto praktisch aus, allerdings steht die Steuer als Fallstrick bei unverheirateten Paaren durchaus im Fokus. Hohe Einlagen auf das Oder-Konto könnten als Schenkung an den Partner verstanden werden und zu einer Schenkungssteuerpflicht führen. Umfangreiche Informationen zum Thema Gemeinschaftskonto finden sich auf dem Portal gemeinschaftskonto.net.

Die Kontomodelle für Unternehmen

Die Banken bieten für Unternehmen und Selbstständige diverse Kontomodelle zur Verfügung. Diese wurden bereits mehrfach dafür kritisiert, dass sie in den Ausprägungen zu intransparent seien und sehr hohe Kosten verursachen. Die Kreditinstitute argumentieren in diesem Zusammenhang, dass Firmen ein deutlich höheres Buchungsaufkommen verursachen als private Haushalte. Einige Institute bieten nur ein Konto für ihre Geschäftskunden, andere, gerade die Großen, halten verschiedene Optionen bereit. Diese reichen von einfachen Konten ohne größere Zusatzleistungen bis hin zu hochkomplexen Zahlungsverkehrsmodalitäten für direkte Abwicklungen. Dies lassen sie sich allerdings auch bezahlen. Die Kosten für Geschäftskonten schwanken zwischen 250 und 351 Euro, wie ein Vergleich der Zeitschrift Öko-Test (Ausgabe 08/2014) zeigte. Was für private Bankkunden als Option fast schon eine Selbstverständlichkeit darstellt, das kostenlose Girokonto, ist für Selbstständige ein Unding. Gerade für Existenzgründer sind die Kosten für Geschäftskonten eine bittere Pille. Wer allerdings schlicht unter seinem Namen firmiert, kann darauf ausweichen, dass er ein Girokonto als Privatperson eröffnet und somit kostenlose Kontopakete in Anspruch nehmen kann. Dieser Ansatz lässt sich allerdings bei einem Gemeinschaftskonto nur schwer umsetzen, wenn die Bank nach dem ausgeübten Beruf fragt. Eine Trennung von Geschäfts- und Privatkonto ist aber unabdingbar. Zum einen erleichtert es die Buchführung, zum anderen werden unnötige Diskussionen mit dem Finanzamt vermieden.

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