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Steuersparbox: Damit aus Rentnern keine Steuersünder werden

München – Wer 2013 in Rente geht, muss exakt 66 Prozent seines Ruhestandseinkommens versteuern. Dies überrascht immer noch viele Rentner, weil sie nach dem Abschied vom Arbeitsleben viele schöne Dinge, aber kaum eine Einkommensteuererklärung in ihrer Planung haben. Wenn das Finanzamt im nächsten Jahr zur Abgabe auffordert, können schon Fristen versäumt worden und Strafzinsen fällig sein. Im schlimmsten Fall wird aus einem unwissenden Rentner ein Steuerhinterzieher.

Quellenangabe: "obs/Steuersparbox/Walter Hartmann"
Quellenangabe: „obs/Steuersparbox/Walter Hartmann“

Deshalb empfiehlt Ruth Völling, Steuerberaterin und Erfinderin der Steuersparbox: „Rentner sollten zur Sicherheit ihre steuerlichen Verhältnisse prüfen und rechtzeitig eine fundierte Steuererklärung für 2013 anfertigen lassen.“ Das Konzept ihrer Steuersparbox sei für Rentner und alle maßgeschneidert, die 1. einen komfortablen und zuverlässigen Weg zur Steuererklärung suchen, 2. günstige Honorare wünschen, 3. Steuer sparen wollen.

Interessierte Rentner füllen einfach auf der Homepage www.steuersparbox.de ein Formular aus und erhalten sofort eine Information zu den Gebühren für ihre Steuererklärung angezeigt. Schon nach wenigen Tagen kommt die Steuersparbox inklusive eines Ordners mit individualisierten Frage-Checklisten ins Haus. Der Rentner füllt diese nur aus und legt ggf. Belege in die Box. Den ganzen bürokratischen Rest einschließlich der Prüfung des Steuerbescheids erledigen die Experten der Steuersparbox. Selbstverständlich berücksichtigen sie auch Steuern sparende Faktoren wie Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen bei Krankheit oder Unfall, Werbungskosten sowie gezahlte Kapitalertragssteuern.

Über die Steuersparbox:

Die Steuersparbox ist ein Weg zur schnellen, preisgünstigen und komfortablen Steuererklärung. Die erfahrenen Steuerberater der Steuersparbox, die sich auf die individuellen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen einstellen, übernehmen zusätzlich die Prüfung des Steuerbescheids und ggf. einen Einspruch, um eine Steuererstattung zu erreichen.

Quelle: ots

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