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Datenschutzgütesiegel für Sync & Share-Software TeamDrive

Hamburg – Vertrauen in die verschlüsselte Kommunikation über das Internet zu gewährleisten ist eine Herausforderung – die aktuelle Version 3 der Synchronisations-Software TeamDrive ist mit dem Datenschutz-Gütesiegel ausgezeichnet worden. Das IT-Zertifikat des renommierten Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bescheinigt TeamDrive, dem führenden deutschen Anbieter von Sync & Share Services, die hohen Sicherheitsstandards.

Quellenangabe: "obs/TeamDrive Systems GmbH/Rene Buest"
Quellenangabe: „obs/TeamDrive Systems GmbH/Rene Buest“

Schutz vor dem Ausspähen durch Nachrichtendienste!

TeamDrive setzt konsequent auf Ende-zu-Ende Verschlüsselung und hat keinen Schlüssel zum entschlüsseln und somit auch keinen Zugang zu den Daten und kann diesen somit auch nicht an Nachrichtendienste weitergeben. Auch auf den Servern im Internet können die Daten von Nachrichtendiensten nicht mitgelesen werden. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig Holstein und Chef des ULD Dr. Thilo Weichert erklärt „TeamDrive erfüllt die geltenden Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit und schützt sicher vor dem Ausspähen durch unbefugte Dritte“ Noch mehr Sicherheit – Ende zu Ende Verschlüsselung ist unumgänglich In der TeamDrive Version 3 wurde die Sicherheit nochmals erhöht und zusätzlich zur 256 BIT AES Ende zu Ende Verschlüsselung jetzt mit RSA 3072 Verschlüsselung kombiniert. Cloud Experte, Rene Buest, erklärt: „Trotz aller Versprechungen nützt eine Verschlüsselung nichts, wenn Anbieter wie Dropbox oder Box über den Schlüssel verfügen und alle Daten entschlüsseln können.“

TeamDrive Nutzung für Daten von Berufsgeheimnisträgern i.S.d. § 203 StGB

Das Gutachten zum Datenschutzgütesiegel bestätigt das TeamDrive generell zur Speicherung und zum Teilen von Daten und Informationen, die einem Berufsgeheimnis i.S.d. ¨203 StGB“ unterliegen, geeignet ist. Die verwendeten Verschlüsselungsverfahren und -technologien schützen sicher vor einem unbefugten Zugriff durch Dritte. „Damit lässt sich TeamDrive auch in sehr sensiblen Bereichen wie bei Ärzten in Verbindung mit Patientendaten und Rechtsanwälten einsetzen.“ erklärt der ULD-Gutachter Rechtsanwalt Hansen-Oest.

ULD bestätigt beste Ergebnisse beim Datenschutz

Das Kieler ULD wird unter anderem als Gutachter vom Deutschen Bundestag und von Landesparlamenten in Fragen des Datenschutzes sowie der Informationsfreiheit in Anspruch genommen. Zudem empfiehlt das ULD auch den Einsatz von zertifizierten Produkten in öffentlichen Landesverwaltungen. Das begehrte Datenschutz-Gütesiegel wurde TeamDrive im Rahmen der dritten Rezertifizierung das vierte mal verliehen. „Das Zertifizierungsverfahren hat über die Jahre zu einer ständigen Verbesserung der Sicherheit in TeamDrive geführt“ erklärt Volker Oboda, CEO der Firma TeamDrive Systems aus Hamburg.

Das ULD prüft dabei die Schlüssigkeit von Gutachten, die methodisch einwandfreie Vorgehensweise von Sachverständigen oder sachverständigen Prüfstellen und die Konformität zum ULD-Anforderungskatalog. Bei TeamDrive hat das ULD das von Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest und Dipl-Informatiker Andreas Bethke erstellte Gutachten untersucht und die sehr guten Ergebnisse für TeamDrive klar bestätigt.

Quelle: ots

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