Highlights

Reformüberlegungen zur Corporate Governance und Abschlussprüfung in der EU



Köln (ots) –

Die größte Finanz- und Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte hat Diskussionen über die Rolle von Banken, Ratingagenturen, Finanzmarktaufsicht und Zentralbanken ausgelöst. Die Rolle der Abschlussprüfer in dieser Krise wurde hingegen bislang nicht grundsätzlich hinterfragt. Die EU-Kommission hat am 13. Oktober 2010 im Zuge der Aufarbeitung der Finanz- und Wirtschaftskrise ein Grünbuch zur Abschlussprüfung veröffentlicht. Nach Aussage der EU-Kommission verstehe die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund der wirtschaftlich schwierigen Situation vieler Banken nicht, warum in den Bestätigungsvermerken der Abschlussprüfer auf die bestehenden Risiken nicht hinreichend hingewiesen worden ist. Aus diesem Grund behandelt das Grünbuch Fragen zum Nutzen der Abschlussprüfung für die Aufsichtsorgane und die Kapitalmärkte. Die Rolle des Abschlussprüfers wird mit dem Ziel hinterfragt, die Abschlussprüfung zukunftssicherer zu machen. So reichen die Diskussionspunkte der EU-Kommission von der Verpflichtung zur externen Rotation des Abschlussprüfers über Joint Audits bis hin zur Bestimmung und Vergütung des Abschlussprüfers durch einen staatlichen Regulator.

Die Schmalenbach-Tagung am 14. April 2011 in Köln stellt die wirtschaftlichen Implikationen solcher möglichen Eingriffe in den Markt unter dem Titel “Reformüberlegungen zur Corporate Governance und Abschlussprüfung in der EU” in den Mittelpunkt. Namhafte Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft referieren zum aktuellen Stand der Überlegungen und Diskussionen zum Grünbuch.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/66303/2003933/schmalenbach_gesellschaft_fuer_betriebswirtschaft_e_v/api

ots

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"