Vorbeugender Brandschutz darf keine Kostenfrage sein
Strausberg– Laut FM-Schadenstatistik gehört Feuer zu den größten Gefahren in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Etwa 34 Prozent aller Schäden werden durch Brände verursacht. Ihre Auslöser reichen von elektrischen Defekten über Brandstiftung bis hin zu nicht fachgerecht durchgeführten Heißarbeiten.
Die rasche Ausbreitung korrosiver Rauchgase, die Vielzahl teurer medizinischer Geräte und vor allem die meist nur eingeschränkt mobilen Patienten machen den Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung deshalb zur besondere Herausforderung. „Leider gibt es keine einheitlichen bundesweiten Regelungen für den Brandschutz in Krankenhäusern. Brandschutz ist Sache der Bundesländer – und die legen nur Mindestanforderungen fest. Aus Kostengründen gehen viele Brandschutzkonzepte aber nicht über die Erfüllung dieser Mindeststandards hinaus“, beleuchtet Peter Hollmann, Betriebsleiter der Niederberger Strausberg GmbH & Co.KG, ein grundlegendes Problem. Dabei fallen risikooptimierte Brandschutzlösungen nach heutigem Stand der Technik insbesondere bei Neubauten nur mit geringen Mehrkosten für die Installation von automatischem Brandschutz ins Gewicht und können meist mit den Ersparnissen durch den Einbau automatischer Brandschutztechnik gegengerechnet werden.
Zwar nehmen bauliche Brandschutzbestimmungen mit festgelegten und feuerbeständigen Brandabschnitten in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Brandbekämpfung ein. „Unsere Techniker und Ingenieure erleben bei verschiedenen technischen Prüfungen von Brandschutzanlagen jedoch viel zu häufig, dass die Einhaltung des baulichen Brandschutzes nicht ausreichend Schutz bietet. Denn was nützt es, wenn zwar feuerbeständige Brandabschnitte existieren, sich dort aber leicht entflammbare Holzkonstruktionen oder Isolierungen befinden oder Patientenbetten Brandschutztüren blockieren“, kritisiert Peter Hollmann.
Gerade vermeintlicher Wasserschaden ist immer wieder ein Argument vieler Einrichtungen gegen Sprinkleranlagen. Dabei verteilt sich der feine Wasserfilm der Anlagen nur über den Brandherd. Die Wassermenge ist dabei deutlich geringer als die, die bei Löscharbeiten der Feuerwehr entsteht. „Vorbeugender Brandschutz darf nicht als Kostenfaktor angesehen werden, den es zu reduzieren gilt. Er ist nun einmal gesetzlich vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen auch auf seine technische Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die regelmäßige und fristgerechte Wartung von Brandmeldern, Feuerlöscher und Brandschutztüren sollte deshalb immer auch im eigenen Interesse sein. Versicherungen argumentieren häufig zu Recht, dass ein Brandschaden geringer ausgefallen wäre, wenn der Brandschutz einwandfrei funktioniert hätte,“ betont Peter Hollmann noch einmal.
Sein Betrieb führt technische Prüfungen und Wartungen von Brandschutzeinrichtungen aus. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Kontrollen werden von ausgebildetem Personal in einem Prüfprotokoll aufgezeichnet, welches beim Betreiber der Anlagen aufbewahrt werden muss. „Dieses Prüfprotokoll dient im Fall der Fälle auch als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Ein Prüfsiegel allein, welches wir ebenfalls an der geprüften Anlage oder am Gerät anbringen, genügt nicht“, weist Stefan Kerkow, Techniker bei der Niederberger Gruppe (www.niederberger-gruppe.de), hin.
Die regelmäßige und fristgerechte Wartung von Brandmeldern, Feuerlöscher und Brandschutztüren auf ihre technische Funktionsfähigkeit ist obligatorisch. Brandschutztüren und Türfeststellanlagen, Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen und rauchmeldegesteuerte Brandmeldeanlagen müssen einmal jährlich technisch geprüft werden, die Automatiktüren der Flucht- und Rettungswege sogar halbjährlich. Lediglich Feuerlöscher unterliegen einem Zweijahres-Rhythmus. „Temperatur und Luftfeuchtigkeit können zu Materialermüdung und damit zur Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher führen. Deshalb führen wir auch hier eine Sichtprüfung von innen und Kontrolle des Löschmittels durch“, ergänzt der Techniker.
Quelle: NIEDERBERGER Gruppe Verwaltungs-GmbH