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Hahn Rechtsanwälte informiert Schiffsfondsanleger über Chancen zum Ausstieg



Hamburg (ots) – Die Krise bei den Schiffsfonds ist noch längst nicht vorbei und trifft zunehmend Privatanleger. Jetzt ist die Bremer Beluga Shipping wegen Einbruchs der Frachtraten in Insolvenzgefahr geraten. Der US-amerikanische Finanzinvestor Oaktree, der aktuell 49,5 Prozent der Beluga-Anteile hält, hat Emissionshäuser und Banken aufgefordert, Charterraten und Forderungen aus Krediten zu reduzieren. Anderenfalls müsse Beluga Insolvenz anmelden. Involviert sind mindestens sechs Emissionshäuser mit 30 Fonds und mindestens 73 Schiffen, neben HCI mit 17 Schiffsfonds und 20 Schiffen haben Oltmann-Gruppe, Elbe Emissionshaus, Ownership, Nordkontor und Bluewater Schiffe an die Bremer Reederei Beluga verchartert. Diese ist vorrangig im Schwergutgeschäft tätig.

Nach einem Beitrag der Financial Times Deutschland vom 6. März 2011 müssen Fondsanleger laut dem Hamburger Schifffahrtsexperte Jürgen Dobert in jedem Fall mit Verlusten rechnen. Charterratenausfälle oder -reduzierungen würden sie hart treffen. Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn sieht jedoch für betroffene Anleger durchaus Chancen zum vorzeitigen Ausstieg: “Insbesondere dann, wenn dem Anleger seine Schiffsbeteiligung von einer Bank oder Sparkasse vermittelt worden ist und diese ihn nicht anleger- und anlagegerecht beraten hat, sehen wir aus rechtlicher Sicht Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und bei einem Klagverfahren eine komplette Rückabwicklung durchzusetzen.” Banken hätten nach Einschätzung von Hahn die Anleger häufig auch “nicht über Rückvergütungen beziehungsweise Provisionszahlungen informiert.”

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als “empfohlene Kanzlei” bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den “häufig empfohlenen” Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2004699/hahn_rechtsanwaelte_partnerschaft/api

ots

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