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Versteckte Risiken eines Aufhebungsvertrages

2021-07-26-Aufhebungsvertrag
Quelle: Scott Graham / unsplash.com

In jedem Arbeitsleben kann es vorkommen, dass irgendwann einmal die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört wird. Manchmal ist sie sogar so gestört, dass Arbeitnehmer den Betrieb verlassen. Hierbei kann es vorkommen, dass ein Aufhebungsvertrag durch den Arbeitgeber angeboten wird. Aber ist ein Aufhebungsvertrag wirklich eine gute Idee für den Arbeitnehmer?

Generell ist es nicht immer einfach, die Auswirkungen eines Aufhebungsvertrages vollumfassend zu verstehen, sofern man nicht selbst über eine juristische Ausbildung oder einschlägige Erfahrung verfügt. Wenn auch Sie derzeit oder in naher Zukunft konkret über ein Aufhebungsvertrag nachdenken müssen oder bereits einen Aufhebungsvertrag vorliegen haben, ist dieser Artikel ein guter Einstieg. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten und wo die größten Risiken eines Aufhebungsvertrages liegen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist über eine Einkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Wenn dieser Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, führt das dazu, dass Ansprüche des Arbeitnehmers wie z.B. Resturlaub abgegolten sind.

Des Weiteren kann im Aufhebungsvertrag vereinbart werden, dass ein Arbeitgeber früher das Unternehmen verlässt als es die übliche gesetzliche Regelung vorsieht. Außerdem beinhaltet ein Aufhebungsvertrag in einigen Fällen eine mögliche Abfindung.

Wann ist ein Vertrag sinnvoll?

Dass ein Arbeitnehmer in seinem Unternehmen nicht mehr zufrieden ist und sich nach einer anderen Beschäftigung umsieht, kommt relativ häufig vor. Sobald er sie gefunden hat, stellt sich die Frage, wann er im neuen Betrieb anfangen kann. Dabei ist es oftmals schwer ein gutes Timing zu finden, und ein nahtloser Übergang ist oft nicht möglich, ohne den ehemaligen Arbeitgeber zu verärgern oder die Bedingungen des bestehenden Arbeitsvertrages zu verletzen.

In solchen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag durchaus sinnvoll für den Arbeitnehmer. Denn durch eine sogenannte Sprinterklausel kann ein Arbeitnehmer das Unternehmen früher verlassen als es gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist.

Muss ein Aufhebungsvertrag unterschrieben werden?

Nein, ein Aufhebungsvertrag muss nicht pauschal unterschrieben werden. Auf der anderen Seite besteht stets das Risiko, dass ein Arbeitgeber eine Kündigung erteilt und das Arbeitsverhältnis so beendet.

Wichtig ist es, dass Arbeitgeber um Bedenkzeit gebeten werden, etwa um den Vertrag genau zu prüfen oder sich noch einmal beraten zu lassen. Schließlich kann ein Aufhebungsvertrag nur sehr schwer beanstandet werden, wenn er bereits unterschrieben wurde.

Was sind die Risiken eines Aufhebungsvertrages?

Es gibt mehrere Risiken, die bei einem Aufhebungsvertrag zutreffen. Zunächst einmal ist da die Möglichkeit einer Sperre durch das Arbeitsamt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer für drei Monate kein Arbeitslosengeld erhalten werden.

Insbesondere für Arbeitnehmer, die dringend auf das Arbeitslosengeld angewiesen sind, ist dies ein hohes Risiko. Eine vorschnelle Unterschrift kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Es gibt zwar einige Fälle, unter anderem Täuschung, allerdings ist es oftmals schwer dies zu beweisen.

Sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden?

Arbeitnehmer, die das Angebot eines Aufhebungsvertrages vorliegen haben, sollten sich unbedingt ausreichend Zeit nehmen und sich nicht durch den Vorgesetzten oder andere Mitarbeiter unter Druck setzen lassen. Eine schnelle, unüberlegte Unterschrift zu leisten ist niemals ratsam! Schließlich führt eine Unterschrift dazu, dass der Aufhebungsvertrag gültig wird. Eine Anfechtung ist mit enormem Aufwand verbunden.

Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer im Idealfall immer anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um den Aufhebungsvertrag fachlich bewerten zu lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann den Vertrag prüfen und Ihnen die Vorteile sowie Risiken des Aufhebungsvertrages genauestens darlegen. Danach kann er zusammen mit dem Arbeitnehmer eine Strategie erarbeiten, um das für den Arbeitnehmer bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

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