Steuer-ID wird Pflicht beim Autokauf: DAD entwickelt System zur einfachen Abwicklung
Ahrensburg – Ab 2018 müssen Kreditinstitute die Steuernummern vieler Kunden bei Transaktionen erheben – auch rückwirkend. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, bietet die DAD Deutscher Auto Dienst GmbH bald eine Lösung, die die Abwicklung bei der Fahrzeugfinanzierung erheblich erleichtert. Das Produkt soll noch diesen Herbst auf den Markt kommen.
Seine elfstellige steuerliche Identifikationsnummer hat spontan so gut wie niemand parat – dennoch müssen Kunden diese, z. B. bei der Fahrzeugfinanzierung, ab dem 01.01.2018 für die Autobanken bereithalten.
„Die Kreditinstitute sind vom Gesetzgeber verpflichtet worden, die Identifikationsnummern vieler ihrer Kunden zu erheben. Das sorgt für einen großen, noch nicht absehbaren Verwaltungsaufwand bei unseren Kunden, beispielsweise Autobanken“, erklärt Jan Beiten, Manager Business Development, DAD Deutscher Auto Dienst GmbH. „Wer seine Steuer-ID bei der Fahrzeugfinanzierung nicht liefern kann, dem bieten wir künftig eine Full-Service-Lösung an.“
Über die neue Gesetzgebung
Mit der Verabschiedung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes durch den Bundestag am 27.04.2017 wurden Kreditinstitute komplexe Datenerfassungspflichten auferlegt. So müssen ab dem 01.01.2018 die Steuer-IDs aller neuen Kontoinhaber, Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten erfasst, die der Bestandskunden bis 2020 nachgefasst werden.
Quelle: DEDERICHS REINECKE & PARTNER/Christoph Kroschke GmbH