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Nimmt Herumtüfteln an der Solarförderung endlich ein Ende?

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Energieexperte Prof. Maslaton blickt skeptisch auf Kompromiss bei der Solarförderung

Nach langem Ringen beschloss vorgestern der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag den ausgehandelten Kompromiss bei der künftigen Solarförderung. Die neuen reduzierten Fördersätze sollen rückwirkend ab dem 1. April gelten. Vor allem Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und seine Thüringer Kollegin Christine Lieberknecht hatten wegen der vielen Solarzellen-Hersteller in ihren Bundesländern für Änderungen gekämpft. Sachsens Landesregierung hingegen hatte sich in dieser Frage enttäuschend spät erst in letzter Minute auf die Seite der Kritiker der ursprünglichen Pläne geschlagen.

„Das ewige Hin und Her hat der deutschen Solarbranche insgesamt und vor allem den ostdeutschen Standorten nur geschadet“, konstatiert Prof. Martin Maslaton, Leipziger Energierechtsexperte. „Die Insolvenz von Solarwatt in Dresden und der umfangreiche Stellenabbau bei Solarworld in Freiberg sprechen eine eindeutige Sprache. Bleibt zu hoffen, dass jetzt endlich wieder Ruhe und Planungssicherheit zurückkehren und nicht in einem halben Jahr erneut über die Fördersätze diskutiert wird. Sachsens Solarbranche mit über 60 Firmen und 7.000 Beschäftigten wird es zukünftig schon schwer genug haben.“

Die neuen Fördersätze im Einzelnen: Für größere Dachanlagen mit zehn und 40 Kilowatt Leistung fallen die geplanten Einschnitte weniger stark aus, als vom Bund geplant. Für diese Anlagen, meist auf Bauernhöfen oder Lagerhallen angebracht, wird eine eigene Förderkategorie geschaffen. Auf 20 Jahre garantiert, soll es künftig 18,50 Cent je Kilowattstunde als Einspeisungsvergütung geben. Bei allen anderen Anlagen wird es bei den geplanten Kürzungen um 20 bis mehr als 30 Prozent bleiben. Kleine Dachanlagen mit weniger als zehn Kilowatt Leistung erhalten künftig 19,50 statt bisher 24,43 Cent, Anlagen bis 1.000 Kilowatt 16,5 Cent und große Anlagen auf Freiflächen bis zehn Megawatt 13,5 Cent je Kilowattstunde. Für noch größere Anlagen auf ehemaligen Militärflächen wird die Vergütung in einer gesonderten Rechtsverordnung festgesetzt. Die volle Förderung des Stroms aus Kleinanlagen bis zehn Kilowatt bleibt, bei allen anderen wird ab dem 1. Januar 2014 nur noch 90 Prozent gefördert. Der Rest muss selbst genutzt oder zum Börsenpreis abgegeben werden. Weiterer wesentlicher Bestandteil des Kompromisses ist das vollständige Ende der Förderung beim Erreichen von 52.000 Megawatt installierter Solarstromleistung in Deutschland. Derzeit  liegt die installierte Leistung nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft bei etwa 27.000 Megawatt.

„Mit den Kürzungen wird man leben können“, findet Prof. Maslaton. „Vor allem die weiterhin volle Förderung für Kleinanlagen auf Dächern von Eigenheimen, wenn auch zu reduzierten Sätzen, ist zu begrüßen. Damit bleibt es für Hausbesitzer weiterhin attraktiv, sich eine PV-Anlage auf das eigene Dach zu setzen; ein wichtiger Anreiz, der sicherstellt, dass am Ende auch vermehrt private Haushalte in den Eigenverbrauch ihres PV-Stroms einsteigen. Ebenfalls konsequent ist die Abmilderung der Kürzung bei mittleren Anlagen auf großen Dächern. Schließlich bleibt damit der Markt für in Deutschland produzierte Solarmodule erhalten, die bei großen Solarparks längst von chinesischen Modulen verdrängt wurden.“ Die neuen Fördersätze gelten für neu installierte Anlagen. Der Sonnenstrom bereits existierender Anlagen wird unverändert nach den Förderregeln, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galten, vergütet.

„Wie bei den vergangenen Absenkungen der Einspeisevergütung wird es auch dieses Mal wieder zu einer Rallye beim Bau von Solaranlagen kommen, zumal das endgültige Ende der Förderung nun klar absehbar ist. Insbesondere große, mit chinesischen Modulen bestückte Solarparks werden mit hoher Geschwindigkeit realisiert werden. Für die Solarbranche in Sachsen bleibt da nur: auf die Verlässlichkeit in der Politik hoffen, Effizienz steigern und auf Forschung und Entwicklung sowie Qualität setzen“, so Prof. Maslaton abschließend.

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