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DIV fordert gesetzliche Regelung zum Wohle des Verbrauchers



Hanau (ots) – (hds) – Im Gegensatz zu anderen Institutionen der Branche, wertet die Deutsche ImmobilienberaterVerbund (DIV) GmbH die Ablehnung der Bundesregierung, Maklergebühren gesetzlich zu regeln, als nicht positiv. Dessen Geschäftsführer Raimund Wurzel begründet dies: “Nahezu alle Länder in Europa sowie vorbildhaft USA und Kanada haben ihr Maklergewerbe und die damit zusammenhängenden Provisionen durch Gesetze und Vorschriften geregelt. In diesen Staaten werden fast 100 Prozent der Immobilientransaktionen über Immobilienmakler abgewickelt, die ein hohes Ansehen genießen. Als eines der wenigen europäischen Länder hat Deutschland keine solche Regelung – obwohl wir die gleichen Strukturen aufweisen. Um dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher Rechnung zu tragen, ist es meiner Ansicht nach notwendig, auch in Deutschland eine bundesweit einheitliche Anpassung an die europäische Dienstleistungsrichtlinie einzuführen – analog der Finanzdienstleister.”

Eine qualitative Zulassungsregelung für Makler zur Eröffnung eines Immobilienbüros sei sinnvoll und stelle keine Einschränkung der Gewerbefreiheit dar. Schließlich dürften auch Selbstständige – wie beispielsweise Kfz-Betriebe oder Friseure – ihre Geschäftstätigkeit nur aufnehmen, wenn sie einen Meisterbrief vorweisen können. Dies diene zur Sicherheit der Kunden und stärke das Vertrauen in die Dienstleistung.

Die Freiheit der Wirtschaft ende dort, wo das Schutzbedürfnis der Verbraucher berührt werde. Zu diesem sicherheitsrelevanten Bereich gehören laut Wurzel auch die Vermögenswerte der Bürger – vor allem wenn es sich um größere Summen handele, wie es langläufig in Verbindung mit Immobilien der Fall sei. In der Vergangenheit hätte sich gezeigt, dass eine Regulierung nicht dem Markt alleine überlassen werden könne.

Seit vielen Jahren fordern Makler eine gesetzliche Regelung zur Ausbildung und Zulassung, so Wurzel. Da die Provisionsfrage in den anderen europäischen Ländern geklärt sei, solle dies auch im deutschen Markt möglich sein. DIV arbeitet überwiegend mit Innenprovision – was sich in der Praxis bereits bewährt hat. Ansprechpartner und V.i.S.d.P.: Raimund Wurzel, ImmobilienberaterVerbund (DIV) GmbH, T.+49(0)6181662299, E-Mail: zentrale@div-immobilien.de

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/79705/1760644/immobilienberaterverbund_div_gmbh/api

ots

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