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Sprung in die Selbständigkeit ab 1. August einfacher

Der Start in die Selbständigkeit wird ab 1. August einfacher: Gründerinnen und Gründer können eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) unter bestimmten Umständen dann online errichten.

Die GmbH oder ihre „kleine Schwester“, die UG, sind nach wie vor die beliebtesten Rechtsformen, wenn es um die Gründung einer Kapitalgesellschaft geht. Viele Gründerinnen und Gründer scheuen aber den bürokratischen Aufwand, den eine GmbH mit sich bringt. Mit der Möglichkeit der Onlinegründung verfolgt der Gesetzgeber nun das Ziel für eine Erleichterung zu sorgen. Die Online-Gründung ist dann möglich, wenn das erforderliche Stammkapital der Gesellschaft bar auf ein deutsches Bankkonto eingezahlt wird. Anders als bei der „klassischen“ Gründung mit einem Termin vor Ort reicht dann eine Online-Beurkundung über ein Videokonferenzsystem mit dem Notar aus. Gleichwohl müssen alle anderen Formalitäten (Handelsregister, Bankkonto, Steuernummer) für den Sprung in die Selbständigkeit abgewickelt werden, was mehrere Wochen dauern kann.

Nutzen jedoch die Existenzgründer die Möglichkeit der Übernahme einer bereits bestehenden GmbH oder UG, um in die Selbständigkeit zu kommen, sind sämtliche Formalia schon innerhalb weniger Tage erledigt: Ideal für alle Gründerinnen und Gründer, die schnell starten wollen. „Der Kauf einer Vorratsgesellschaft, ist der schnellste und einfachste Weg in die Selbständigkeit mit einer GmbH oder UG“, so Michaela Sieker, Geschäftsführerin der SiBa Wirtschaftskanzlei in Berlin. Vorratsgesellschaften wurden bereits in der Vergangenheit gegründet, haben garantiert keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und das Stammkapital steht im vollen Umfang zur Verfügung. Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien oder Unternehmensberatungen halten solche Vorratsgesellschaften, die von Gründerinnen und Gründern übernommen werden können. Da die Gesellschaft bereits gegründet wurde, entfällt damit ein erheblicher Teil des bürokratischen Aufwands, beispielsweise der Vorlauf für die Eröffnung des Bankkontos, Einzahlung des Stammkapitals, Anmeldung und Eintragung im Handelsregister und die Beantragung der Steuernummer. Individuelle Anpassungen, beispielsweise beim Namen oder dem Geschäftszweck können von den neuen Gesellschaftern trotzdem flexibel vorgenommen werden. Klassische GmbH-Gründung, Onlinegründung und Übernahme einer Vorratsgesellschaft hier im Vergleich.

Selbständigkeit durch klassische GmbH-Gründung

  • Notartermin zur Gründung und Geschäftsführerbestellung
  • Banktermin Kontoeröffnung und Stammkapital einzahlen
  • Kontoauszug besorgen und zum Notar senden
  • Anmeldung zum Handelsregister durch Notar
  • Handelsregistereintragung abwarten
  • Beantragung der Steuernummer
  • Gewerbeanmeldung
  • Zeitaufwand: In der Regel mehrere Wochen bis Monate

Online-Gründung einer GmbH

  • Online-Notartermin zur Gründung und Geschäftsführerbestellung
  • Banktermin Kontoeröffnung und Stammkapital einzahlen
  • Kontoauszug besorgen und zum Notar senden
  • Anmeldung zum Handelsregister durch Notar
  • Handelsregistereintragung abwarten
  • Beantragung der Steuernummer
  • Gewerbeanmeldung
  • Zeitaufwand: In der Regel mehrere Wochen bis Monate

Übernahme einer Vorratsgesellschaft

  • Notartermin zur Übernahme und Geschäftsführerbestellung
  • Änderung im Handelsregister
  • Übernahme des Kontozugangs
  • Online-Gewerbeanmeldung
  • Zeitaufwand: In der Regel wenige Tage

Quelle: Agentur PUBLIC EFFECT

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Ein Kommentar

  1. Vielen Dank für den Artikel! Ich würde gerne eine GmbH gründen. Daher ist es gut zu wissen, dass in dem Fall nur noch ein digitaler Termin beim Notar ausreichend ist. Das macht den ganzen Prozess jedenfalls um einiges einfacher für mich.

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