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Pflegezeit im Job? Jeder hat das Recht darauf

Eschborn – Seit Juli 2008 haben Beschäftigte durch das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) den gesetzlichen Anspruch, Angehörige zu pflegen und sich für eine begrenzte Zeitdauer von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, ohne dadurch den Arbeitsplatz zu gefährden. Dies soll dazu beitragen, Berufstätigkeit und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Laut der aktuellen Arbeitnehmerbefragung im Rahmen des Randstad Arbeitsbarometers vertrauen 77 Prozent der Arbeitnehmer auf die Unterstützung ihrer Arbeitgeber, wenn sie aus persönlichen Gründen eine Auszeit nehmen müssten.

Quellenangabe: "obs/Randstad Deutschland GmbH & Co. KG"
Quellenangabe: „obs/Randstad Deutschland GmbH & Co. KG“

Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und der Alterung der Gesellschaft müssen Unternehmen und Arbeitnehmer Lösungen für den Umgang mit der zunehmenden Bedeutung von Pflegezeit finden. Gut 68 Prozent der Befragten sind sich sicher, dass die Pflegezeit eine Option für ihren Arbeitgeber ist. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist immer eine Herausforderung. Hier gilt es, individuelle Lösungen und Modelle zu erarbeiten, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen praktikabel sind“, erklärt Petra Timm, Director Communications bei Randstad Deutschland. Das Thema Pflegezeit muss durch offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer behandelt werden, denn immerhin 50 Prozent der befragten Arbeitnehmer würden sonst im Zweifel ihren Job kündigen und sich für die Familie entscheiden.

Das Randstad Arbeitsbarometer wird als Online-Umfrage vierteljährlich in 32 Ländern durchgeführt. In Deutschland wurden 405 Beschäftigte aus unterschiedlichen Branchen befragt.

Quelle: ots

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