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Dienstwagen auf zwei Rädern

Berlin (ots) – E-Bikes werden zum Vorreiter der elektrischen Mobilität. 2012 wurden rund 380.000 E-Bikes in Deutschland gekauft. Das war ein Plus von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Einen Schub für die elektrische Zweiradmobilität gibt zudem die Steuerregelung, dass E-Bikes sich als Dienstwagen nutzen oder über die Firma leasen lassen. Damit tun Arbeitnehmer etwas für den Geldbeutel und auch ihre Gesundheit. „E-Bikes sind eine prima Alternative zu Dienstwagen, vor allem in der Stadt und im stadtnahen Bereich. Das Dienstwagenprivileg gilt auch für E-Bikes. Das ist vielen noch nicht bekannt“, sagt Horst Schuster vom E-Bike-Spezialisten A2B.

Quellenangabe: "obs/Hero Eco Ltd."
Quellenangabe: „obs/Hero Eco Ltd.“

Mit dem Dienstwagenprivileg für Fahrräder können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Fahrräder oder E-Bikes überlassen, die diese auch privat nutzen dürfen – etwa für die Fahrt zum Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer spart dadurch die Benzinkosten und muss nur den sogenannten geldwerten Vorteil in Höhe von einem Prozent der Bruttoanschaffungskosten versteuern. Ein 3.000 Euro teures E-Bike hat demnach einen geldwerten Vorteil von monatlich 30 Euro. Die Länge des Arbeitswegs spielt für die Berechnung keine Rolle. Aber auch wer keinen spendablen Chef hat, profitiert von der Neuregelung. Arbeitnehmer, die sich ein neues Fahrrad kaufen wollen, können es über die Firma leasen. Den Arbeitgeber kostet das nichts, denn Leasingrate (rund 55 Euro) und Versicherungsprämie (rund zehn Euro) werden direkt vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen. Der Vorteil: Ein geringeres Gehalt bedeutet weniger Steuern und ist so letztlich wieder eine Kostenersparnis für den Arbeitnehmer. Zwar muss der geldwerte Vorteil zum verringerten Gehalt wieder dazugerechnet und versteuert werden, solange er aber kleiner als die Leasingrate ist, geht die Rechnung trotzdem auf.

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