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Beglaubigte Übersetzungen | Vereidigte Übersetzer sind gefragt

ALPHATRAD ist ein Spezialist auf dem Gebiet der beglaubigten Übersetzungen – in allen europäische Sprachen, und vielen weiteren Fremdsprachen, wie Japanisch, Arabisch oder Chinesisch. Ein vereidigter Übersetzer wird dabei vom zuständigen Landgericht bestellt. Ein Diplom als Übersetzer oder als Dolmetscher, und eine mindestens drei-jährige Berufserfahrung, sind die häufigsten Grundvoraussetzungen, um in den jeweiligen Bundesländern offiziell über das Gericht vereidigt zu werden. Aber auch die persönliche Eignung wird geprüft: Sind die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet? Sind gerichtliche Strafen bekannt, oder Verfahren anhängig? Ein polizeiliches Führungszeugnis ist deshalb ebenfalls notwendige Voraussetzung. Neben der fachlichen Professionalität wird so auch die Integrität des vereidigten Übersetzers geprüft. Beglaubigte Übersetzungen (http://www.alphatrad.de/beglaubigte-uebersetzungen) gelten nämlich als offizielle Dokumente, bzw. können zu deren Ausstellung führen. Da sollte das Risiko der „falschen Angaben“ minimiert werden. Dass ein vereidigter Übersetzer, ähnlich wie ein Steuerberater, mit jedem Auftrag quasi seine Zulassung riskiert, ist deshalb gewollt.

Neben den bekannten persönlichen Dokumenten, wie Geburts- oder Heiratsurkunde, oder den Führerschein, sind es z.B. Zeugnisse und Ausbildungsnachweise, aber auch medizinische Übersetzungsleistungen, die angefragt werden.

Beglaubigte Übersetzungen von ALPHATRAD Quelle: Offenes-Presseportal.de
Beglaubigte Übersetzungen von ALPHATRAD
Quelle: Offenes-Presseportal.de

Daniel Sommerlade von ALPHTRAD Germany: „Vor einer weiteren Diagnose und Behandlung in Deutschland, hilft eine normale Fachübersetzung des bisherigen Krankheitsverlaufes dem behandelnden Arzt natürlich weiter. Für den reibungslosen Ablauf und die Genehmigung bei der Krankenkasse kann dann auch eine beglaubigte Übersetzung hilfreich sein. Wir bieten beides an. Das sind aber eher Sonderfälle. Häufiger ist zum Beispiel der Wunsch nach Anerkennung der bisherigen Ausbildung, bzw. des Diploms, oder auch der bisherigen Berufspraxis, wenn diese für die Bestätigung durch die deutschen Behörden erforderlich ist. Hier wird ein vereidigter Übersetzer notwendig.“

Quelle: Offenes-Presseportal.de

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