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Reisekostenabrechnung leicht gemacht

2022-06-29-Reisekostenabrechnung
Quelle: Dany_Oran / pixabay.com
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Wer geschäftlich reisen muss, kann und sollte die aufkommenden Reisekosten bei seinem Arbeitgeber geltend machen. Dazu müssen Sie allerdings wissen, was Sie alles geltend machen können.

Erstattungsfähige Reisekosten:

  1. Übernachtungskosten
  2. Verpflegungsmehraufwand
  3. Fahrtkosten mit dem Auto, Bus (öffentliche Verkehrsmittel), Bahn, Flugzeug. Dazu gehört auch das Mieten eines PKW´s, Taxigebühren, sowie Maut- und Parkgebühren. Bußgelder bzw. Strafzettel fürs Schwarzfahren, Falschparken oder Blitzen fallen allerdings nicht darunter.
  4. Telefon- und Internetgebühren
  5. Reisenebenkosten – Als Reisenebenkosten gelten alle bei einer Dienstreise entstehenden Kosten, die nicht in die Kategorien Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten fallen. Darunter fallen unter anderem die Gebühren, die für die Aufbewahrung des Gepäckes anfallen.

Sie müssen zudem allerdings auch noch wissen, dass Ihnen nur ein bestimmter Betrag zusteht. Das sind 28 Euro für jeden Tag, an dem Sie mindestens 24 Stunden von Ihrer Wohnung und Tätigkeitsstätte abwesend sind. Sind Sie keine 24 Stunden, aber länger als acht Stunden unterwegs, werden 14 Euro angesetzt.

Sparen Sie wertvolle Zeit bei Ihrer Reisekostenabrechnung

Verlangen Sie nach jeder Zahlung eine Quittung oder einen Kassenbeleg. Diese müssen bei der Buchhaltung eingereicht werden. So eine Reisekostenabrechnung ist ziemlich aufwändig. Und hier kommt die automatische Reisekostenabrechnung ins Spiel, das Ausgabenmanagement Tool zur Erleichterung der Spesenabrechnung Ihrer Dienstreise.

Die Mitarbeiter erfassen schon vor Ihrer Abreise den Reiseverlauf, um das Kilometergeld und die Tagespauschale zu berechnen. Spesenquittungen müssen in der Regel nicht mehr gesammelt werden, sondern werden während der Reise einfach über das Tool hochgeladen. Automatisch werden diese den entsprechenden Ausgaben zugewiesen. So sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern es werden auch ungewollte Kosten vermieden. Denn die KI rechnet nur das ab, was tatsächlich abgerechnet werden soll und darf. Einfacher kann man eine Reisekostenabrechnung wohl kaum machen.

Damit Ihrer nächsten Dienstreise nichts mehr im Wege steht, sollten Sie sich über das Tool für das Reisekostenmanagement bei Yokoy informieren und ggf. anhand einer kostenlosen Demo das Tool testen.

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