Bildung

Krankenversicherung und Studium

Jährlich drängen mehr junge Menschen nach dem Abitur an die Hochschulen. In Hessen schrieben die Hochschulen im vergangenen Jahr Rekordzahlen. Lernen ist in. Der Sprung ins unabhängige Leben nach der Schulzeit bringt allerdings auch einige Pflichten mit sich: die Krankenversicherung beispielsweise. Dieses Thema sollte man nicht vernachlässigen, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Wer sparen will, weiß: Der Teufel steckt oft im Detail.

Die meisten Studierenden profitieren bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres von der beitragsfreien Mitversicherung über ihre Eltern. Hiermit ist die sogenannte Familienversicherung gemeint, die nach § 10 des 5. Sozialgesetzbuches geregelt ist. Demnach sind die Studenten einfach über die gesetzliche Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert. Innerhalb der Familie können Kinder dies in Anspruch nehmen, sofern sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden oder in einem Hochschulstudium.

© istock.com/megaflopp
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Jobben neben dem Studium

Etwas komplizierter wird es, wenn der Student neben seinem Studium über Jobs eigene Einnahmen erzielt. Überschreitet er dabei eine gewisse Einkommensgrenze, fallen zusätzliche Versicherungspflichten an. Es sollte daher darauf geachtet werden, …

… dass ein regelmäßiges Einkommen die Grenze von 395 Euro im Monat nicht überschreitet. Ausnahme sind sogenannte Mini- oder 450-Euro-Jobs, bei denen die Grenze bei 450 Euro im Monat liegt. (Achtung, im Einzelfall kann dieser Betrag abweichen, beispielsweise bei Bafög-Empfängern oder nach gesetzlichen Änderungen.)

… dass die Dauer einer vergüteten Tätigkeit in den Semesterferien nicht länger als zwei Monate dauert. Hier dürfen Studierende durchaus mal mehr verdienen, denn das hierüber erwirtschaftete Einkommen zählt nicht als regelmäßiges Einkommen.

Gelder aus Unterhaltszahlungen, Stipendien oder Bafög werden nicht als Einkommen gewertet, wenn es um die Familienversicherung geht. Außerdem kann für die Berechnung des Einkommens eine Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden. Diese liegt bei 83,33 Euro im Monat oder auch 1.000 Euro im Jahr. Über die Pauschale werden die Ausgaben abgedeckt, die notwendig sind, um die regelmäßige Beschäftigung zu sichern. Der entsprechende Betrag wird bei der Berechnung vom Bruttolohn abgezogen.

© istock.com/megaflopp
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Was geschieht, wenn die Grenze überschritten wird?

Wer als Student mehr als die oben angegebenen Beträge verdient, fällt unter die Regelung der studentischen Pflichtversicherung und kann nicht mehr von der Familienversicherung profitieren. Es lohnt sich folglich, bei der Berechnung sehr genau zu sein, denn schon kleine Beträge können so große Auswirkungen haben. Ungeachtet dessen gibt es auch zwischen verschiedenen Kassen Beitragsunterschiede. Eine günstige Krankenkasse ist das A und O, sie sollte aber auch in ihren Leistungen überzeugen. Hier lohnt sich ein genauer Vergleich.

Die Regelung der studentischen Pflichtversicherung kann übrigens auch rückwirkend angewandt werden. Außerdem ist jeder dazu verpflichtet, über seine Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben, sobald eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird. Ein erster sinnvoller Schritt zur Selbstoptimierung in Sachen Versicherungen kann ein ausführliches Gespräch mit dem Berater Ihres Vertrauens sein.

© istock.com/Izabela Habur
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