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MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II und Sachwert Rendite-Fonds Indien



Bremen (ots) – Das Landgericht Lübeck hat einem von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertretenen Kläger mit Urteil vom 10. August 2011 Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Höhe von 136.500 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Der Kläger hatte im Anschluss an die Empfehlung und Beratung der beklagten SEB AG zwei Beteiligungen über jeweils 50.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH Co. KG sowie eine weitere Beteiligung an der Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH Co. KG über 30.0000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio gezeichnet.

Das Landgericht Lübeck sah eine Pflichtverletzung darin, dass die beratende Bank insbesondere im Rahmen der Beratungsgespräche nicht auf die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Beteiligungen hingewiesen hat (sog. Kick-Back-Zahlungen). Der Berater hatte im Rahmen der Beweisaufnahme erklärt, dass zumindest das Agio an die Bank als Provision gezahlt worden sei. Ob darüber hinaus Provisionen geflossen sind, wisse er nicht. In der nicht erfolgten Offenlegung dieser Kick-Back-Zahlungen sah das Landgericht Lübeck eine zur Schadensersatzhaftung führende Pflichtverletzung.

“Nach unserer Erfahrung sind die Banken auch in den Jahren nach 2006 ihrer Offenlegungsverpflichtung im Hinblick auf die Provisionszahlungen regelmäßig nicht nachgekommen”, so Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Sind derartige Kick-Back-Zahlungen verschwiegen worden, so haben Anleger grundsätzlich gute Chancen auf Schadensersatz.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den “häufig empfohlenen” Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2109638/mpc-rendite-fonds-britische-leben-plus-ii-und-sachwert-rendite-fonds-indien-seb-ag-zu/api

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