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Rechtskonforme Mitarbeiterobservation bei KMU

Der Sicherheitsbedarf kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland steigt kontinuierlich. Nicht nur aus Gründen von Wirtschaftskriminalität und Cyberangriffen, sondern auch durch Probleme mit unseriösen Mitarbeitern. Für deutsche Detektive herrscht derzeit Hochsaison. Doch wann darf ein Detektiv eigentlich die Angestellten eines Unternehmens überwachen? Der deutsche Gesetzgeber hat hier durch die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer klare Grenzen gesetzt. Ein neuer Trend geht dahin, Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zu treffen, die Mitarbeiter-Überwachungen, wie eine Observation oder regelmäßige Kontrollen, erlauben. In der Sicherheitsbranche und im allgemeinen Geldverkehr, ist diese Verfahrensweise bereits seit Jahren üblich.

Nicht immer haben Kontrollen durch Detektive gleich negative Aspekte, wie es die meisten Angestellten vermuten. Vielmehr bietet die Arbeit einer Detektei den Unternehmern auch die Möglichkeit, Geschäftsprozesse zu optimieren oder den Kundenservice zu verbessern.

Copyright: 2016 Detektei AC
Copyright: 2016 Detektei AC

Wann ist eine Überwachung der Angestellten erlaubt?

Jeder Detektiv muss sich an gesetzliche Vorschriften halten, sonst sind von den Wirtschaftsdetektiven beschaffte Beweise rechtlich unwirksam oder der Arbeitgeber und die eingeschaltete Detektei macht sich selbst strafbar. Gesetzliche Ausnahmen beruhen immer auf einem berechtigten Interesse.

In erster Linie spielt dabei die Sachlage für die Detektive eine Rolle, denn diese ist ausschlaggebend dafür, ob ein gerechtfertigtes und verständiges Interesse für die Gestattung einer Rechtshandlung durch den Gesetzgeber vorliegt.

„In Gesprächen mit Personalentscheidern empfehle ich den Unternehmen, eine arbeitsrechtliche Erweiterung im Arbeitsvertrag zu treffen, die die Überwachung des Angestellten regelt. So lassen sich im weiteren Verlauf rechtliche Probleme vermeiden und es fällt für die ohnehin sowieso schon überlasteten Personalabteilungen wesentlich weniger Bürokratie an.“ – so Hans Erkelenz, Spezialist für rechtskonforme Mitarbeiterüberwachung und Dienstleiter der Detektei AC. Die Detektei bietet ein umfassendes rechtskonformes Leistungspaket für alle Arten von Arbeitnehmerüberwachung an und berät bundesweit kleine und mittelständische Unternehmen zur Thematik Mitarbeiterüberwachungen.

Nur wenige Firmen regeln Arbeitnehmer-Kontrollen ausreichend

Die meisten Unternehmen treffen bis heute keine ausreichenden arbeitsrechtlichen Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern, wenn es um die Überwachung am Arbeitsplatz oder der auszuführenden Tätigkeiten geht. Die Prüfung eines Mitarbeiters muss in einem rechtskonformen Rahmen erfolgen und geht zudem fast nie über Kontrollen im Beschäftigungsverhältnis hinaus. Ausnahmen sind natürlich auch hier wieder die Regel, wenn es zum Beispiel um die Überprüfung von Blaumachern geht oder geklaute Ware aus dem Lager nach Hause verbracht wird. Rein pro forma einen Mitarbeiter ohne einen begründeten Verdacht zu überwachen, ist nur zulässig, wenn dazu Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen wurden.

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