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KOMMISSION FÜR JUGENDMEDIENSCHUTZ (KJM)

München (ots) – Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat seit gestern einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden: Thomas Krüger, den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Er vertritt den KJM-Vorsitzenden Siegfried Schneider ab sofort neben Andreas Fischer, dem Direktor der niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM). Mit der Entscheidung, einen Bund-/Ländervertreter aus dem Kreis der KJM-Mitglieder zum zweiten Stellvertreter zu wählen, betont das Gremium seine gesellschaftspolitische Verantwortung, so Siegfried Schneider, der Vorsitzende der KJM: „Die Wahl von Thomas Krüger ist ganz im Sinne der pluralen Besetzung der KJM und wird nicht zuletzt dazu beitragen, die Transparenz unserer Entscheidungen weiter zu befördern.“ Dies sei umso wichtiger, da der moderne Jugendmedienschutz aufgrund von Konvergenz und Globalisierung der Medien vor großen Herausforderungen stehe, so Thomas Krüger: „Aktuell sind das der netzpolitische Diskurs, das Thema Jugendschutzprogramme oder auch interne Umstrukturierungen im Jugendmedienschutz. Als zweiter KJM-Stellvertreter werde ich mich dafür einsetzen, das System der regulierten Selbstregulierung in eine gute Zukunft zu führen.“

Die KJM ist ein 2003 durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) errichtetes Organ der Landesmedienanstalten und besteht aus zwölf Sachverständigen: aus sechs Direktoren von Landesmedienanstalten, vier Mitgliedern, die von den für den Jugendschutz zuständigen Obersten Landesbehörden entsandt und zwei Mitgliedern, die von der für den Jugendschutz zuständigen Obersten Bundesbehörde benannt werden.

Ziel war und ist es, mit Einrichtung der KJM einen bundesweit einheitlichen Jugendschutz zu schaffen. Mit bisher mehr als 4.540 Prüffällen in Rundfunk und Telemedien (Stand Ende 2011) erzielte die KJM hier in der Vergangenheit große Erfolge. Doch nicht nur die Prüftätigkeit zählt zu den grundlegenden Aufgaben der KJM. Auch die Stärkung und Weiterentwicklung des Systems der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz und die Vereinheitlichung dieses Schutzes gehören zu ihrem Kernauftrag. Um die Selbstkontrolle gerade in Bezug auf das Internet weiter zu stärken, beschloss die KJM erst im Herbst letzten Jahres, FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Telemedien anzuerkennen.

Selbstregulierung spielt vor allem auch im Internet eine zentrale Rolle. Denn Jugendschutz im Netz ist aufgrund seines globalen, flüchtigen und scheinbar anonymen Charakters ungleich schwerer und anders durchzusetzen als beispielsweise im Fernsehen. Die Aufgabe der KJM, Kinder und Jugendliche vor Internetanbietern zu schützen, die mit teils hochproblematischen Inhalten auf Kosten Heranwachsender viel Geld machen und so ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigen, ist deshalb momentan ihr Arbeitsschwerpunkt.

ots

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