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10 skurrile Kündigungsgründe

Köln – Die drei Klassiker unter den Kündigungsgründen sind Beleidigung, Diebstahl und Arbeitsverweigerung. Neben solchen Fällen gibt es allerdings auch wirklich skurrile, die einen nur noch Staunen lassen – Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, hat im Folgenden die 10 ungewöhnlichsten Kündigungsgründe zusammengestellt.

  1. Handy bei der Arbeit aufgeladen
    Im Büro kurz das Handy aufladen – das macht jeder, warum auch nicht? In Oberhausen (NRW) führte das für einen Angestellten jedoch zur Kündigung! Die Begründung sah der Arbeitgeber im „Stromdiebstahl“. Allerdings erfolglos: Das Arbeitsgericht bewertete diesen Kündigungsgrund als nicht berechtigt, da der Streitwert nur bei etwa 0,014 Cent lag.
  2. Arbeit unter Alkohol und Drogen
    Im März 2017 stand ein Fließband im Münchner BMW-Werk kurze Zeit still. Grund dafür waren zwei Arbeitnehmer, die stark alkoholisiert und von Drogen berauscht zur Arbeit kamen und während dieser dann am Fließband kollabierten. Der Schaden für BMW belief sich auf einen fünfstelligen Betrag. Die Kündigung gab es allerdings nur für einen der beiden Mitarbeiter, der andere wurde versetzt.
  3. Beim Alter verschätzt
    Das Alter von Frauen schätzen ist grundsätzlich ein Balanceakt auf dem Drahtseil. Einer Auszubildenden wurde das beruflich zum Verhängnis. Sie schätzte das Alter der Lebensgefährtin ihres Chefs höher, als es tatsächlich war und kassierte dafür die Kündigung. Die Begründung: Beleidigung und respektloses Verhalten in Verbindung mit kleinen Fehlern bei der Arbeit. Die beiden Parteien trennten sich mit Einigung auf einen Vergleich.
  4. Feuerwerk auf dem Dixi-Klo
    Vor dem Arbeitsgericht Krefeld verhandelten die Richter 2010 einen Fall mit Knalleffekt. Ein Bauarbeiter brachte in einer mobilen Baustellentoilette (Dixi-Klo) einen Feuerwerkskörper zum Explodieren, während ein Kollege dort sein Geschäft verrichtete. Dieser zog sich schwere Verletzungen und Verbrennungen im Genitalbereich zu. Für den Zünder endete der schlechte Scherz mit einer fristlosen Kündigung. Auch 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und eine ausgebliebene Abmahnung konnten das nicht mehr ändern (Az. 2 Ca 2010/12).
  5. Fragwürdige Lektüre am Arbeitsplatz
    Weil ein Mitarbeiter des Bezirksamts während der Arbeitszeit die Originalausgabe von Hitlers „Mein Kampf“ las, wurde ihm ohne Abmahnung gekündigt. Der entlassene Arbeitnehmer klagte aus diesem Grund gegen das Land Berlin. Das Urteil: Als Repräsentant des Landes müsse er in besonderer Weise für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz einstehen. Das Hakenkreuz auf der Originalausgabe stellt ein verfassungswidriges Symbol dar, sodass der Mitarbeiter schwerwiegend gegen seine Verpflichtung verstoßen habe.
  6. Wenn der Glaube den Job kostet
    Beim LAG Hamm (Az. 4 Sa 2230/10) stand Arbeitsrecht gegen Glauben. Ein Callcenter-Mitarbeiter verabschiedete Anrufer stets mit einem „Vielen Dank für Ihren Einkauf, Jesus hat Sie lieb“. Nach zahlreichen Aufforderungen, diese Floskel zu unterlassen, folgte die fristlose Kündigung für den Telefon-Missionar. Die Kündigungsschutzklage auf Glaubensfreiheit blieb erfolglos. Es konnte nicht belegt werden, dass eine Unterlassung des Abschiedsgrußes zu einem Gewissenskonflikt geführt hätte.
  7. Weiterleitung beruflicher Mails an den Privataccount
    In Frankfurt wurde einem leitenden Angestellten gekündigt, weil er Geschäftsmails mit betrieblichen Informationen und personenbezogenen Daten von Kunden an seinen Privataccount weiterleitete, um zuhause damit weiter zu arbeiten. Auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, vor dem verhandelt wurde, sah die Kündigung als berechtigt an. Gemäß Urteil besteht in der Weiterleitung von E-Mails mit betrieblichen Informationen eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Die fristlose Kündigung sei legitim gewesen, da das geschäftliche Interesse des Arbeitgebers unmittelbar gefährdet gewesen sei.
  8. Nach dem Deutschlandlied die Kündigung
    Während Geschäftspartner aus den USA anwesend waren, trällerte ein Angestellter aus Köln lautstark die erste Strophe des Deutschlandliedes. Nach der musikalischen Darbietung gab es statt Applaus nur eine fristlose Kündigung. Laut LAG Köln hätte zwecks Interessenabwägung auch eine Abmahnung gereicht. Die Kündigung wurde als unwirksam beurteilt.
  9. Schneckentempo
    Eine angestellte Architektin bei einer Kreisverwaltung in Hessen wurde nach mehrmaliger Ermahnung gekündigt, weil sie zu lange für ihr Gutachten brauchte. Kalkuliert waren 40 Tage. Als sie nach 96 Tagen immer noch nicht fertig war, folgte die Kündigung, der das Gericht stattgab.
  10. Mangelnde Hygiene
    Eine Kündigung gab es auch für einen Architekten in der Probezeit bei der Stadt Köln. Ihm wurde aufgrund mangelnder Körperhygiene gekündigt. Natürlich sah sich der Architekt in seiner Intimsphäre verletzt, konnte aber auch nicht auf seine Menschenwürde pochen – die Kündigung wurde wirksam.

Quelle: Jeschenko MedienAgentur Köln GmbH

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