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VKU zur Novelle des Elektrogesetzes / Ambitionierte Quoten nur mit verbraucherfreundlichen Sammelsystemen erreichbar

Berlin  – Das Bundeskabinett wird morgen den Entwurf der Novelle des Elektrogesetzes beschließen. Die Novelle ist aufgrund der geänderten Elektroaltgeräterichtlinie der Europäischen Union notwendig, die die Zielsetzung hat, europaweit die Sammlung und die Verwertung von Elektroaltgeräten zu verbessern. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass das Gesetz nun auf den parlamentarischen Weg gebracht wird.

Foto: "obs/Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)"
Foto: „obs/Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)“

Die neuen Sammelquoten von 45 Prozent ab 2016 und 65 Prozent ab 2019 der jeweils im Durchschnitt der drei Vorjahre in Verkehr gebrachten Neugeräte sind zwar sehr ambitioniert, VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck betont jedoch, dass die Kommunen in der Lage sind, hohe Sammelmengen zu erreichen: „Aufgrund der hohen Qualität der kommunalen Sammelstrukturen konnten die bisher geforderten Quoten von vier Kilogramm pro Einwohner und Jahr um 100 Prozent übertroffen werden, das heißt wir sammeln rund acht Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die kommunalen Unternehmen sind bereit, weiterhin ihren Beitrag zu leisten, um die Erfassungsmengen, wie von Europa gefordert, zu erhöhen. Hierfür wurde und wird in zahlreichen Kommunen die haushaltsnahe Erfassung von Elektroaltgeräten ausgeweitet.“

Im Gesetzesentwurf ist auch vorgesehen, dass nicht nur kommunale Sammelstellen, sondern auch Elektronikfachgeschäfte Altgeräte zurücknehmen müssen – allerdings nur dann, sofern die Verkaufsfläche mindestens 400 Quadratmeter beträgt und – bei der Abgabe ohne Kauf eines Neugerätes – das Gerät eine Kantenlänge von höchstens 25 Zentimeter hat. Diese Handelsverpflichtung sieht der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft kritisch. Reck: „Eine solche Regelung ist unpraktikabel und für den Verbraucher schwer nachvollziehbar. Sie kann zu Verwirrung über ein Abgaberecht beim Handel führen, was sich kontraproduktiv auf die Erhöhung der Sammelquoten auswirkt.“

Auch bezweifelt der VKU, dass der Einzelhandel in gleicher Qualität wie die kommunalen Entsorger sammelt: „Der Handel verfügt weder über ein ausreichendes Platzangebot oder entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, noch über ein Managementsystem zur Sammlung und Lagerung der zurückgenommenen Elektroaltgeräte wie die Kommunen. Es ist nicht davon auszugehen, dass bei tausenden von neuen Sammelstellen die ordnungsgemäße Behandlung der Geräte sichergestellt und kontrolliert werden kann. So steht zu befürchten, dass Elektroaltgeräte nicht in ordnungsgemäße Entsorgungspfade gelangen und die Mengen statistisch nicht erfasst werden.“

Aus Sicht des VKU ist es im Interesse einer unbürokratischen und effektiven Umsetzung der europäischen Vorgaben vorzugswürdig, dass die Kommunen die einheitliche Sammelzuständigkeit für Elektroaltgeräte behalten. Die Sammlung durch Vertreiber und Hersteller sollte weiterhin im Rahmen freiwilliger Rücknahmesysteme erfolgen. Reck: „Die Kommunen können durch eine Zusammenarbeit mit dem Handel – wie zur Zeit schon mit vielen Baumärkten praktiziert – sowie durch den Ausbau der haushaltsnahen Erfassung durch zusätzliche Sammelstellen oder mobile Wertstoffsammlungen wesentlich dazu beitragen, die hohen Sammelziele des neuen Elektrogesetzes zu erreichen.“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreicht.

Quelle: (ots)

ots

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