Aktuell

Vabelle reicht Wettbewerbsklage gegen Procter & Gamble ein

Köln – Wegen fortgesetzter Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht hat die vabelle cosmetics GmbH gegen Procter & Gamble (P&G) Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Grund ist die fortgesetzte Falschbehauptung, P&G habe den ersten Rasierer im Miniformat entwickelt. Tatsache ist dagegen, dass vabelle bereits 2014, lange vor P&G, mit dem s.HAIR Intimate Razor einen Intimrasierer auf den Markt gebracht hat, der bequem in die Handtasche passt. P&G hat dies zwar anerkannt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Allerdings hat der Konzern nach Ansicht von vabelle versäumt, die irreführenden Aussagen vollständig aus dem Internet zu entfernen. Nach der Weigerung von P&G, die festgesetzte Vertragsstrafe von 50.000 Euro zu begleichen, geht vabelle nun den Klageweg.

„Als kleiner innovativer Anbieter sind wir darauf angewiesen, dass die großen amerikanischen Konzerne sich an die Regeln des Wettbewerbs halten. Zur Fairness gehört es dazu, bei der Wahrheit zu bleiben. Jeder weiß, dass nur der erste Mann auf dem Mond bekannt ist. Beim Thema Intimrasierer im Miniformat haben wir gegenüber P&G die Nase vorn. Wir erwarten, dass das Gericht P&G in die Schranken weist“, erklärt Oliver Gothe, Geschäftsführer der vabelle cosmetics GmbH.

Der speziell für den weiblichen Intimbereich konzipierte s.HAIR Intimate Razor zeichnet sich dadurch aus, dass er trotz seiner marktüblichen Klingenbreite gegenüber vergleichbaren Produkten aufgrund eines besonders gestalteten Griffs besonders klein ist. Die geringere Größe bringt mehrere Vorteile mit sich: bestimmte Körperregionen sind damit besser erreichbar als mit einem Rasierer mit einem herkömmlichen Griff. Außerdem eignet sich dieser Rasierer besonders für unterwegs, denn er passt in jede Damenhandtasche. Er ist aber nicht einfach nur klein, sondern sein patentierter Griff weist eine besonders außergewöhnliche Form auf.

Quellenangabe: "obs/vabelle cosmetics GmbH"
Quellenangabe: „obs/vabelle cosmetics GmbH“

Der Griff basiert auf einer Entwicklung des österreichischen Erfinders Dr. Matthias Wassermann, der ihn bereits am 27.10.2005 zum Patent angemeldet hat. Das österreichische Patent wurde am 15.01.2008 erteilt und gilt auch in zahlreichen weiteren Ländern, darunter auch Deutschland und der Schweiz. vabelle fertigt das Produkt in Lizenz. Zuvor hatte Wassermann das Patent auch P&G angeboten, die aber ablehnten und später selbst einen Rasierer im Miniformat entwickelten. Erst Anfang April 2015 brachte P&G diese Eigenentwicklung unter der Bezeichnung “ Venus Embrace Snap“ auf den Markt. In wettbewerbswidriger Weise wurde der Venus Embrace Snap in der begleitenden Presse- und Social Media-Kampagne als „der erste Rasierer im Handtaschenformat“ und „der erste Rasierer im Miniformat“ bezeichnet.

„P&G hätte wissen müssen, dass sie mit dieser Aussage falsche Angaben machen. Dies hat die Marktchancen des Produkts von vabelle massiv beeinträchtigt“, erklärt Dr. Kevin Kruse von BRANDI Rechtsanwälte in Bielefeld, der vabelle bei der Durchsetzung ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche und auch im jetzigen Klageverfahren vertritt. „Ein Unternehmen wie P&G muss nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung schnell und sorgfältig handeln. Wenn sich eine falsche Werbebotschaft verselbstständigt, haben kleinere Wettbewerber nur noch geringe Chancen, sich durchzusetzen.“

Begleitend zum s.HAIR Intimate Razor hat vabelle spezielle Pflegeprodukte für den Intimbereich entwickelt, die erfolgreich in den Müller Drogerien in ganz Europa verkauft werden. Die Serie s.HAIR ist eine einzigartige und hochwertige Intimpflegeserie für die körper- und schönheitsbewusste Frau. Die Produkte sind mithilfe von Milchsäure auf den natürlichen pH-Wert der Intimzone abgestimmt und enthalten keine Paraffine oder Parabene, welche die Haut belasten. s.HAIR Produkte verhindern wirksam typische Nebenwirkungen wie trockene Haut, Rötungen, eingewachsene Haare oder Pickel.

Der Markt für die s.Hair-Produkte hat enorm an Bedeutung gewonnen. 80 Prozent der Frauen rasieren sich nach aktuellen Studien regelmäßig im Intimbereich, mehr als die Hälfte davon klagt über Nebenwirkungen nach der Haarentfernung. Gemäß Informationen verschiedener Marktforschungsinstitute ist die Warengruppe Intimpflege im Handel in den letzten Jahren um rund 30% gewachsen und der Trend setzt sich weiter fort.

Quelle: ots

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"