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Elementarschäden: Wie sich Unternehmen richtig absichern

Leipzig – Kleine Bäche verwandeln sich in reißende Flüsse, Straßen werden verschüttet, Häuser geflutet. Von den aktuellen Wetterkapriolen sind aber nicht nur Privatpersonen betroffen. Auch Unternehmern oder Selbständigen können durch den Starkregen enorme finanzielle Schäden entstehen: Büro- und Geschäftsräume stehen unter Wasser, ebenso das Lager, Waren und Material sind beschädigt, Maschinen sind kaputt.

Die Folgen: Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder Lieferschwierigkeiten. Damit man die Wiederherstellungs- und Ausfallkosten nicht mit eigenen Mitteln finanzieren muss und gegebenenfalls in eine nichtselbstverschuldete Insolvenz gerät, sollten schon zu Beginn der Firmengründung bzw. dem Bezug der Büro- und Gewerbeimmobilien diese drei Versicherungen abgeschlossen werden.

„Das Wetter lässt sich nur bedingt vorhersagen und wir sehen aktuell, wie schnell es Überschwemmungen gibt, ohne dass man als Unternehmer beherzt eingreifen und seine Firma retten kann,“ so Dennie Liemen, Versicherungsexperte bei sachversicherung24.info. „Diese drei Versicherungen bedürfen immer einer individuellen Analyse nach Standort, Branche und
Bedürfnissen des Versicherungsnehmers. Dennoch sind sie notwendig und können im Ernstfall eine Insolvenz abwenden.“

Quelle: Frische Fische
Quelle: Frische Fische

1. Geschäftsgebäudeversicherung

Für Eigentümer der Immobile ist diese Versicherung besonders wichtig. Sie versichert gewerblich genutzte Gebäude gegen jegliche Risiken, die zu ihrer Beschädigung oder Zerstörung führen können, also erstmal all das, was fest mit dem Bauwerk verbunden ist, wie das Dach, das Mauerwerk, fest eingebaute Böden etc. – auch bei Elementarschäden durch Überschwemmungen oder Erdrutsche greift die Geschäftsgebäudeversicherung. Dabei ist zu beachten, dass eine gewerbliche Nutzung eines Gebäudes nur dann gilt, wenn mehr als 50 Prozent der Gebäudefläche hierfür genutzt werden.

2. Inventarversicherung

Die zweite wichtige Versicherung für Unternehmer und Selbständige versichert bewegliche Güter der Geschäftsausstattung und schließt damit das gesamte Inventar der Firma ein. Zu den abgesicherten Risiken gehören auch Schäden durch Sturm und Hagelschlag. Nicht immer sind Elementarschäden durch Erdrutsche, Überschwemmung und Rückstau enthalten. Diese können aber als erweitere Deckung eingeschlossen werden. Die Inventarversicherung sorgt für schnellen finanziellen Ersatz für beschädigtes Inventar wie Büroausstattung, Maschinen oder Waren. Auch Kosten für Aufräumarbeiten oder Wiederherstellung werden übernommen.

3. Betriebsunterbrechungsversicherung

Müssen Mitarbeiter ihre Arbeit unterbrechen oder steht die Produktion still, fehlen die Einnahmen. Trotzdem haben Unternehmen oder Selbständige laufende Kosten wie Mieten, Gehälter etc., die bezahlt werden müssen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt in diesem Fall einen Teil der anfallenden Ausgaben.

Quelle: Frische Fische

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